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Aus dem Gerichtssaal

Kinderpornos? Was die Kripo auf der Speicherkarte eines Mühldorfer Familienvaters entdeckt hat

Symbolbild: Ein 52-jähriger Mühldorfer musste sich wegen Kinderpornografie-Vorwürfen vor Gericht verantworten.
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Symbolbild: Ein 52-jähriger Mühldorfer musste sich wegen Kinderpornografie-Vorwürfen vor Gericht verantworten.

Im Rahmen einer Durchsuchungsaktion wurde bei einem 52-jähriger Mühldorfer verdächtige Bilder gefunden. Deren Besitz gab er vor Gericht zu. Doch das Urteil des Richters schmeckt ihm gar nicht.

Mühldorf - Staatsanwältin Pia Wilczek hatte einen 52-jährigen Mann aus der Kreisstadt angeklagt. Der Industriekaufmann, verheiratet und Vater einer 14-jährigen Tochter, soll Bilder mit kinderpornografischen Inhalten besessen haben. Diese Bilder, sechs an der Zahl, waren auf einer Speicherkarte und einem USB-Stick des Mannes entdeckt worden. Sie zeigten samt und sonders Mädchen zwischen fünf und zehn Jahren, alle in aufreizenden Posen in Unterwäsche.

Der Rechtsanwalt des Beschuldigten gab für seinen Mandanten zu Protokoll, dass der Besitz der Bilder unstreitig sei. Jedoch seien die Bilder eins und zwei auf einer Speicherkarte, die ein Mädchen in Unterhose zeigen, das seitlich auf einem Bett liegt und die Beine spreizt, keineswegs von kinderpornografischem Inhalt. Die Bilder drei bis sechs hätten sich auf einem USB-Stick befunden, seien im gelöschten Bereich des USB-Sticks gewesen und damit hätte sein Mandant deren Besitz aufgegeben. Dieser Stick sei im Übrigen schon bei einer Durchsuchung im Haus des Mannes beschlagnahmt und die darauf befindlichen Bilder als Asservate bei der Polizei sichergestellt worden.

Kripo stellt belastendes Material sicher

Die Sachbearbeiterin des Falles, eine 58-jährige Kriminalbeamtin aus Mühldorf, gab an, dass bei der Ermittlung von verschiedenen Missbrauchstatbeständen auch beim Angeklagten Durchsuchungen vorgenommen worden waren. Dabei wurden die verschiedensten Medien, unter anderem auch die belastende Speicherkarte beziehungsweise der USB-Stick sichergestellt. Darauf habe man die sechs Bilder entdeckt. Dem Vorsitzenden Amtsrichter Florian Greifenstein zufolge gab es keine Hinweise darauf, woher die kinderpornografischen Bilder stammten.

Ein Blick in das Bundeszentralregister ergab zum Ende der Beweisaufnahme beim Beschuldigten eine Vorstrafe: Er war bereits 2016 wegen Beschaffung, Besitz und Verbreitung von Bildern mit kinderpornografischen Inhalten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Damals hatte man diese zur Bewährung ausgesetzt.

Bereits einschlägig vorbestraft

In ihrem Schlusswort sah Pia Wilczek die Anklage bestätigt, der Angeklagte habe den Besitz der sechs Bilder bestätigt. Die Staatsanwältin weiter: „Es handelt sich um Kinderpornografie, wenn sich ein Kind in einer sexuell aufreizenden Pose zeigt. Der Fokus der Aufnahmen liegt immer auf dem Genitalbereich, die Beine sind gespreizt, auf einem Bild ist das Mädchen in roter Unterwäsche und trägt hochhackige Schuhe. Der Angeklagte ist bereits einschlägig vorbestraft, dieser Warnschuss hat bei ihm nicht ausgereicht. Ich fordere eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung.“

Gänzlich anders sah dies der Verteidiger: „Es sind sechs Bilder angeklagt. Ob sie sexualbezogen sind, das ist fraglich. Die Bilder eins und zwei zeigen ein junges Mädchen, doch der Geschlechtsbereich ist mit der Unterhose bedeckt. Es ist auch nicht zu unterscheiden, ob es ein Kind oder eine Jugendliche ist. Die Bilder drei bis sechs waren gelöscht. Ich fordere für meinen Mandanten also einen Freispruch. Sollte eine Freiheitsstrafe verhängt werden, dann auf jeden Fall eine mit Bewährung.“

Eindeutig sexueller Bezug

Nach ausgiebiger Beratung kam das Schöffengericht unter Vorsitz von Florian Greifenstein zu folgendem Urteil: Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung, der Mann muss also ins Gefängnis. In seiner Urteilsbegründung erläuterte der Amtsrichter: „Es geht in der Anklage um sechs Bilder, wobei die vier gelöschten in den Hintergrund treten. Der Fokus der Anklage lag auf den Bildern eins und zwei, die bei dem Beschuldigten entdeckt worden sind. Sie zeigen kleine Mädchen im Alter von fünf bis sechs Jahren, sie tragen Unterwäsche, die Beine sind gespreizt. Das ist eindeutig ein sexueller Bezug“.

Auf Nachfrage erklärte der Rechtsbeistand des Verurteilten, dass sein Mandant gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Der Fall wird von einem höheren Gericht neu verhandelt, dafür ist das Landgericht Traunstein zuständig.

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