Jahresrückblick Mühldorf
Der Schock für alle Bahn-Fahrer: So lange müssen Menschen und Firmen noch auf Ausbau warten
Schocknachricht für alle Bahnfahrer und die Industrie: Ende März verkündete die Bahn, dass sich der zweigleisige Ausbau verschiebt. Grund war ein neues Gesetz. So ist der Stand heute.
Mühldorf - Es war der 21. März, der den Traum vom zweigleisigen Ausbau der Bahn bis 2030 platzen ließ. Das „Maßnahmenvorbereitungsgesetz für den Ausbau der Infrastruktur“ - eigentlich als Beschleunigungsgesetz dazu gedacht, um Infrastrukturprojekte sicherer und schneller zu machen - haut zwischen München und Mühldorf die Bremse rein. Denn die Bahn, das gibt der Bevollmächtigte für Bayern an diesem Tag bekannt, muss einige Dinge neu planen. Unter anderem eine vorgezogene Umweltverträglichkeitsprüfung, die jetzt allen weiteren Maßnahmen vorgeschaltet ist.
Dazu kommt, das für die Genehmigung künftig nicht mehr das Eisenbahnbundesamt, eine staatliche Behörde, zuständig ist, sondern das Verkehrsministerium und der Bundestag. Heute ist damit nicht einschätzbar, wie sich diese Änderungen zeitlich auf den Bau auswirken.
Proteste gab es viele, von heimischen Politikern bis zu Industrievertretern liefen Menschen gegen die Verzögerung Sturm. Im Oktober schließlich nannte der Projektleiter für die Strecke einen neuen Zeitplan für die 145 Kilometer lange Strecke, der allerdings mindestens drei Jahre hinter dem ursprünglichen herhinkt.
Noch heuer sollten die Pläne für den ersten Abschnitt bei Thann-Matzbach dem Eisenbahnbundesamt zur Prüfung vorgelegt werden, das einen Blick darauf wirft. Bis Ende 2024 sollen auch die übrigen 14 Abschnitte geplant sein. Dann folgt das übliche Prozedere mit der Auslegung und Diskussion der Pläne, bevor das Eisenbahnbundesamt seine Abwägung trifft. Bis zu 2,5 Jahre kann dieser Prozess dauern. Damit ergeht aber nicht wie früher ein Planfeststellungsbeschluss, der Baurecht bringt.
Hoffnung auf schnelleres Ja
Stattdessen gehen die Unterlagen an das Bundesverkehrsmininsterium, dass sie prüft und fünf Monate Zeit hat, sie als Gesetzesvorlage in den Bundestag einzubringen. Erst wenn der zustimmt, darf die Bahn bauen, vorausgesetzt, keiner der Nachbarn zieht vor das Bundesverfassungsgericht und klagt gegen das Gesetz.
Letzte Hoffnung Ausstiegsklausel
Letzte Hoffnung der Bahn, die diese Verzögerung stets kritisiert hat, ist eine Ausstiegsklausel. Die ermöglicht den Ausstieg aus dem Gesetz, wenn es nach dem Verfahren vor dem Eisenbahnbundesamt keine erheblichen Einwände von Nachbarn oder Kommunen oder gar Klagedrohungen mehr gibt. „Wir bereiten uns intensiv darauf vor, dass diese Option gezogen wird“, sagt Pawlik.
Der Gesamtprojektleiter rechnet damit, dass 2027 die ersten bauvorbereitenden Arbeiten beginnen können. Die gesamte Bauzeit beziffert er auf viereinhalb bis fünf Jahre. 2033 sollte die Strecke dann zweigleisig und elektrifiziert sein.
Geklärt werden konnte dagegen der Streit um den Bahnübergang bei Weidenbach. Der Ort bekommt eine neue Unterführung, damit zusätzlicher Verkehr am Ortsrand vermieden werden kann.
