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Verkehrsteilnehmer erfolgreich mit Klage

Gericht: Keine Rückkehr zum Tempolimit auf Isentalautobahn A94

München - Das umstrittene Tempolimit gegen den Lärm auf der Isentalautobahn A94 bleibt gerichtlich untersagt.

Das Verwaltungsgericht München hatte die Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen Pastetten und dem Tunnel Wimpasing in einem Eilbeschluss bereits Anfang September vorläufig ausgesetzt. Nun entschied es nach dem schriftlichen Verfahren, dass es dabei bleibt, wie das Gericht am Donnerstag in München mitteilte.

Ein Verkehrsteilnehmer wandte sich damit erfolgreich gegen die Beschränkung. Allerdings kann der unterlegene Freistaat Bayern noch die Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen, heißt es in der Mitteilung zu dem schon am Mittwoch getroffenen Urteil.

Hintergrund ist ein im Februar gestarteter Verkehrsversuch, bei dem die Geschwindigkeit testweise auf 120 Stundenkilometer begrenzt wurde. Die Anwohner hatten sich über eine übermäßige Lärmbelästigung durch die am 30. September 2019 noch ohne Tempolimit eröffnete Isentalautobahn beschwert.

Ursprünglich sollte der Versuch nur bis Ende Juli laufen. Weil durch die Corona-Pandemie aber weniger Verkehr floss, wurde er verlängert, bis ihn das Gericht im September stoppte.

Das Verwaltungsgericht kritisierte nun erneut, dass die Autobahndirektion nicht - wie erforderlich - eine mögliche Gefahr für die Gesundheit der Anwohner ermittelt habe. Die Beschwerden reichten dafür nicht aus, selbst wenn sie im Vergleich zur weitgehenden Ruhe vor Inbetriebnahme der Autobahn nachvollziehbar seien.

dpa

Rubriklistenbild: © jz

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