Staatsanwaltschaft fordert harte Strafen
Boystown-Prozess: 12 Jahre Knast für Mühldorfer Kinderschänder?
Die vier Angeklagten im Aufsehen erregenden Frankfurter Kinderporno-Prozess sollen laut Plädoyer der Staatsanwaltschaft für viele Jahre hinter Gitter. Für den Mühldorfer Alexander G. (49) wurden 12 Jahre mit Sicherungsverwahrung gefordert. Das Urteil soll spätestens kommenden Mittwoch, 30. November, fallen.
Frankfurt am Main/Mühldorf – Harte Strafen für die Hintermänner der größten enttarnten Kinderschänder-Plattform im Darknet forderte die Staatsanwältin im Frankfurter „Boystown“-Prozess: 11,5 Jahre soll Administrator Andreas G. (41) aus Nordrhein-Westfalen ins Gefängnis, danach soll er in Sicherungsverwahrung. Der aus Mühldorf stammende „Boystown“-Mitbegründer Alexander G. (49, „Jaydon“) soll 12 Jahre in den Knast mit anschließender Sicherheitsverfahrung. Beide hatten nicht nur vieltausendfach harte Kinderpornografie geteilt, sondern auch Jungen in ihrem sozialen Umfeld missbraucht.
Alexander G. möchte kastriert werden
Alexander G. hatte dem Gericht seine eigene Kastration angeboten, damit er sich nicht mehr an Kindern vergeht. Zusammen mit dem anderen Hauptangeklagten Andreas G. wurden dem Mühldorfer die schlechtesten Prognosen von Gutachtern gestellt. Ihm sei überdies zuzutrauen, erneut ein Kinderporno-Netzwerk zu gründen. Die Forderung der Staatsanwaltschaft kommentierte der Verteidiger des IT-Fachmanns, Michael Weiss, als „völlig überzogen“. Das werden die Vertreter der Opfer allerdings anders sehen.
Gewaltphantasien nicht heilbar
Am Rande der Verhandlung wurde bekannt, dass sich Alexander G. möglicherweise auch Akten von Kindern des katholischen Heimes beschafft hat, in dem er für IT zuständig war. Es gebe Hinweise, dass G. sich von deren Lebensgeschichten zu seinen pädophilen Geschichten voller Gewaltphantasien inspirieren ließ, sagte der Psychiater. Heilbar sei seine Pädophilie nicht, durch eine chemische Kastration könne seine „sexuelle Dranghaftigkeit“ aber abgeschwächt werden. G. hat sich dazu im Prozess bereit erklärt.
Plädoyer unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Weil die Opfer geschützt werden sollten, fand das erste Plädoyer nach dreimonatiger Beweisaufnahme unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. „Power-User“ Fritz Otto K. (66, „Puzzy“) soll nach dem Willen der Generalstaatsanwaltschaft 7,5 Jahre hinter Gitter, der im Dschungel von Paraguay geschnappte Christian K. (60, „Don Dildo“) 8 Jahre.
„Don Dildo“ wünscht sich Sicherheitsverwahrung
Die verstörende Biografie von „Don Dildo“: Er war in seinem Leben schon Krabbenfischer, Marine-Soldat, Taxifahrer und Jugendbetreuer. Als 2010 Nacktfotos von Jugendlichen auf seinem Rechner gefunden wurden, floh er nach Paraguay und baute von dort die Darknet-Plattform „Boystown“ mit auf. Er habe selbst vier Kinder missbraucht, sehe sich aber als asexuell, sagte K. dem Gutachter. Die Bilder kleiner Jungs habe er als ästhetisch empfunden, sich auf „Boystown“ mit Gleichgesinnten ausgetauscht. Aber er ließ sich auch Spielzeug nach Südamerika schicken und Kinder aus seinem Umfeld mit Schildern posieren, auf denen sie Darknet-User grüßten. Christian K. wünscht sich eigentlich die Sicherungsverwahrung – weil im deutschen Knast das Essen so gut ist. Doch diesen Gefallen wollte ihm die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer nicht tun.
Mit der Urteilsverkündung ist am Montag oder Mittwoch kommender Woche zu rechnen.
