Strengere Regeln für Geflügelhaltung
Geflügelpest an der Landkreisgrenze Mühldorf: strengere Regeln für Züchter
Weil sich die Geflügelpest in Bayern ausbreitet und auch die Region erreicht hat, gelten für Hühner, Zuchttauben und anderes Federvieh jetzt strengere Regeln. Die gelten auch für Hobbyzüchter und Kleinbetriebe.
Mühldorf – Die Geflügelpest hat die Nachbarschaft erreicht, jetzt gelten auch im Landkreis strengere Vorschriften.
Einen konkreten Fall im Landkreis meldet das Landratsamt aber noch nicht. Es beruft sich bei seinen Maßnahmen auf die aktuellen Vorschriften des Umweltministeriums, das bayernweit strengere Maßnahmen angeordnet hat.
Ein Fall Geflügelpest bei Erding
Nachgewiesen wurde das Virus der Geflügelpest unter anderem in einem kleinen Geflügelbetrieb in Erding. Die neuen Vorschriften gelten auch für kleine Betriebe oder Hobbyhalter mit weniger als 1000 Tieren.
Alle Veranstaltungen und Schauen sind verboten
Im Landkreis Mühldorf sind damit sämtliche Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen verboten, bei denen Geflügel und Vögel gehandelt oder zur Schau gestellt werden. Die Abgabe von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln ist nur unter Auflagen des Veterinäramtes Mühldorf möglich.
Die Ein- und Ausgänge zu Ställen oder zu sonstigen Standorten des Geflügels sind gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern. Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels dürfen von betriebsfremden Personen nur mit Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden.
Füttern einiger Geflügelarten verboten
Einwegkleidung ist nach Gebrauch zu beseitigen. Nach jeder Ausstallung sind die frei gewordenen Ställe einschließlich der vorhandenen Einrichtungen gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.
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Einige Wildvögel dürfen nicht mehr gefüttert werden, zu ihnen gehören Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Möwen, Schnepfen, Strandläufer, Haubentaucher, Zwergtaucher, Störche und Reiher.
Wer Hühner oder anderes Federvieh hält, muss es melden
Wer seine Hühner, Enten, Puten und Gänsen, Tauben, Fasane, Rebhühner und Wachteln noch nicht dem Veterninäramt gemeldet hat, muss das umgehend tun an das Landratsamt Mühldorf, Veterinäramt, Töginger Straße 18, per E-Mail an vetamt@lra-mue.de nachholen. In der schriftlichen Meldung genügen folgende Angaben: Name und Anschrift des Halters, Art und durchschnittliche Anzahl des Geflügels sowie Nutzungsart sowie Standort der Tiere. Auf der Internetseite des Landratsamts gibt es auch zur „Anzeige einer Geflügelhaltung“ ein entsprechendes Formular.
Hände waschen schützt
Eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe sind vorzuhalten.