Mann bei Streit in Waldkraiburg schwer verletzt
Familienfehde eskaliert komplett: Prozess in Mühldorf endet mit faustdicker Überraschung
Dass es eine Auseinandersetzung in der Waldkraiburger Innenstadt gegeben hat, daran gab es keinen Zweifel. Doch die genauen Umstände bleiben auch im Prozess am Mühldorfer Amtsgericht rätselhaft. Am Ende gibt es sechs Freisprüche.
Mühldorf/Waldkraiburg - Doch schlussendlich konnte am Mühldorfer Amtsgericht nicht eindeutig geklärt werden, wie sich alles im Einzelnen zugetragen hatte und welche Rolle die sechs Angeklagten spielten. Damit konnte es nur mit Freisprüchen enden, wenn auch mit einer Überraschung.
Keine Fotos von den Verletzungen
Nach einer eskalierten Familienfehde am Pfingstmontag 2020 mussten sich sechs Angeklagte vor dem Amtsgericht verantworten. Den Männern mit türkischen Wurzeln im Alter zwischen 29 und 34 Jahren warf die Staatsanwaltschaft Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung vor.
Bei der Schlägerei war ein 43-jähriger Industriemechaniker schwer verletzt worden. Nicht geklärt werden konnte bei der ersten Verhandlung, ob der Geschädigte ein Messer gezogen hat.
Geschädigter weigerte sich, Fotos von seinen Verletzungen machen zu lassen
Wenig Licht ins Dunkle konnte ein Freund des Geschädigten bringen. Der 38-Jährige sagte aus, dass man nach dem Besuch eines Lokals draußen plötzlich von mehreren Türken eingekreist worden sei, bis ein weiterer eingetroffen wäre. Dieser hätte seinen Freund sofort niedergeschlagen. Der wehrte sich, sei aber blutend zu Boden gegangen. Ein Messer habe er nicht gesehen.
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„Der Geschädigte zeigte sich aggressiv und hat sich nicht zum Tathergang geäußert. Er weigerte sich, Fotos von seinen Verletzungen machen zu lassen“, sagte ein Polizeibeamter aus. Von einem Messer wisse er nichts, die Schnittwunde des Opfers könne eventuell von einer am Boden liegenden Glasscherbe herrühren.
Wurde ein Messer gezogen? Darauf hatten auch zwei weitere Zeugen keine Antwort. Einer hatte in der großen Menschenmenge das Wort „Messer“ gehört, dieses aber nicht gesehen. Der andere Zeuge stand ein paar Meter entfernt, an ein Messer konnte er sich nicht erinnern.
Viele Fragen offen
„Ich sehe den angeklagten Sachverhalt nicht umfassend bestätigt“, fasste nach Ende der Beweisaufnahme Staatsanwältin Theresa Finsterwalder zusammen. Zwar hätte es eine Auseinandersetzung gegeben, vermutlich wegen eines alten Familienstreits, dessen Ursache bleibe aber unklar. Viele Fragen sind offen: Warum ging das Opfer nicht weg? Wer hat bei der Schlägerei die Kontrahenten angefeuert? Wurde ein Messer gezogen? Als sicher sah sie es an, dass die Schläge vom 31-jährigen Angeklagten Mesut K. (Name von der Redaktion geändert) ausgeführt wurden. Wegen gefährlicher Körperverletzung plädierte sie auf eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Wegen einer anderen Körperverletzung steht der Angeklagte noch unter offener Bewährung, sodass Mesut K. insgesamt zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten auf Bewährung verurteilt werden soll. „Die anderen fünf Angeklagten sind wegen Mangels an Beweisen freizusprechen.“
Die Anwälte der fünf Männer schlossen sich dem an, einzig Rechtsanwalt Axel Reiter, der Verteidiger von Mesut K., hatte Einwände: „Ich kann mich der Staatsanwaltschaft nicht anschließen. Die Staatsanwältin hat in einem Punkt recht: Es gab eine Auseinandersetzung. Der Rest ist fraglich.“
Der Geschädigte erwies sich bei der Polizei als sehr aggressiv, er nannte den Grund des Familienstreits nicht, und er war nicht an der Aufklärung der Tat interessiert. Selbst der Freund des Geschädigten glaubte nur, dass Mesut K. es gewesen sein könnte. „Auf diese Aussage hin lässt sich keine Anklage führen. Ich beantrage für meinen Mandanten einen Freispruch.“
Nichts passt in der Aussage zusammen
Nicht nur für fünf der Angeklagten gab es einen Freispruch. Auch Mesut K. konnte das Gericht ohne Strafe verlassen. „Meine forensische Erfahrung ist jahrzehntelang, aber man lernt nie aus“, begründete Richter Jürgen Branz sein Urteil. „Einen solchen Zeugen wie den Geschädigten habe ich noch nie erlebt. In seiner Aussage passt nichts zusammen, nichts lässt sich nachvollziehen.“ Der Geschädigte hätte sich über die Ursache des Streits ausgeschwiegen.
Weitere Fragen blieben unbeantwortet: Warum ließ er bei der Polizei seine Verletzungen nicht dokumentieren? Warum stieg er nicht in das Auto seines Freundes, als man das Lokal verließ? „Dem Zeugen kann nicht das Schwarze unter dem Fingernagel geglaubt werden. Auch kann ich nicht ausschließen, dass von ihm ein Messer gezogen wurde.“