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Jetzt wird es ernst im Raum Mühldorf

Kontrolle der Pflege-Impfpflicht: Wem 2500 Euro Bußgeld drohen

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Jetzt stellt sich heraus, ob sich alle Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen an die Meldepflicht gehalten haben. Hunderte Beschäftigte haben keinen Nachweis vorgelegt.

Mühldorf – In der Woche vom 25. April beginnt das Landratsamt Mühldorf mit der Überprüfung der sogenannten Pflege-Impfpflicht.

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Dann wird in Stichproben kontrolliert, ob im Landkreis die Vorgaben der seit 16. März geltenden „Einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ für medizinische und pflegerische Einrichtungen eingehalten wurden.

400 Pflegende legen keinen Nachweis vor

Alle Mitarbeiter entsprechender Einrichtungen, wie Pflegeheime oder Kliniken, mussten an ihrer Arbeitsstelle einen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder ein ärztliches Attest vorlegen. Die Namen der Beschäftigten, die das nicht getan haben, mussten vom Arbeitgeber an das Gesundheitsamt Mühldorf gemeldet werden.

65525 Personen haben die erste Auffrischungsimpfung erhalten, 1551 Personen die zweite.Klinger

„Das Gesundheitsamt hat knapp 400 solcher Meldungen von den 90 Gesundheitseinrichtungen im Landkreis erhalten“, so Julia Parstorfer, Pressesprecherin am Landratsamt. „Die Gemeldeten erhalten jetzt Post vom Gesundheitsamt und werden aufgefordert, den fehlenden Nachweis nachzureichen.“ In dem Schreiben werde auch auf die Impfberatung am Impfzentrum oder bei niedergelassenen Ärzten hingewiesen: „Falls noch Unsicherheiten in Bezug auf eine Covid-Impfung bestehen.“

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Verliert ein Genesenen-Zertifikat die Gültigkeit, haben Pflegende vier Wochen lang Zeit, ihrem Arbeitgeber einen neuen Nachweis vorzulegen. Die Meldung erfolgt in diesen Fällen erst, wenn nach Ablauf dieser Frist kein gültiger Nachweis vorgebracht wurde.

2500 Euro Bußgeld bei Nichtmeldung

„Das Landratsamt ist zur Überprüfung der Meldepflicht durch stichprobenartige Kontrollen verpflichtet“, heißt es in der Pressemitteilung. Das Gesundheitsamt wird unter anderem den Meldestatus der Einrichtung abfragen sowie die vorliegenden Nachweise der Mitarbeiter prüfen. Nach den aktuellen Gesetzesvorgaben dürfen seit 15. März auch keine Neueinstellungen mehr erfolgen, sofern der Bewerber keinen gültigen Nachweis vorlegt.

Für Einrichtungen, die der Meldepflicht nicht nachgekommen sind, kann es teuer werden: Der Gesetzgeber hat dafür Bußgelder bis zu 2500 Euro vorgesehen.

Hotline informiert

Alle Informationen rund um die Einrichtungsbezogene Impfpflicht sind zu finden unter www.lra-mue.de. Für Fragen zur Einrichtungsbezogenen Impflicht stehen die Mitarbeiter der Corona-Hotline des Landratsamtes von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter Telefon 08631 699-330 zur Verfügung.

In allen Gemeinden des Landkreises Mühldorf sind die Corona-Fallzahlen noch zweistellig. In den beiden größeren Städten Mühldorf und Waldkraiburg liegen die aktiven Fälle über 250.Klinger

Inzidenz wieder unter der 1000er-Marke

Am 22. April konnte das Robert-Koch-Institut für den Landkreis Mühldorf wieder eine Sieben-Tagen-Inzidenz unter der 1000er-Mark melden: Sie sank um 82 Punkte auf 869 gegenüber dem Vortag mit 952. Es waren 179 neue Ansteckungsfälle zu verzeichnen. Das „InnKlinikum“ Altötting-Mühldorf meldete für seine vier Häuser insgesamt 61 covid-positiv getestete Patienten in stationärer Behandlung. Sieben davon auf der Intensivstation, davon fünf künstlich beatmet. Im Zeitraum vom 14. bis 21. April kam es bei 1288 neuen Corona-Fällen in 796 Fällen trotz vollständiger Impfung zu einer Infektion. Bis einschließlich 22. April wurden insgesamt 233322 Impfungen im Landkreis verabreicht.

Christa Latta

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