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Landkreis Mühldorf

Corona-Impfpflicht in der Region: Das müssen Mitarbeiter und Einrichtungen jetzt beachten

Gepiekst oder nicht gepiekt? Ab Mitte der Woche beschäftigt sich das Gesundheitsamt mit dieser Frage. Dann müssen Mitarbeiter in Pflegeberufen ihren Impfstatus gegenüber ihrem Arbeitgeber nachweisen.
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Gepiekst oder nicht gepiekt? Ab Mitte der Woche beschäftigt sich das Gesundheitsamt mit dieser Frage. Dann müssen Mitarbeiter in Pflegeberufen ihren Impfstatus gegenüber ihrem Arbeitgeber nachweisen.

Ab Mitte der Woche müssen Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen ihre Coronaimpfung nachweisen. Das müssen sie und ihre Arbeitgeber jetzt beachten, um einem Arbeitsverbot zu entgehen.

Mühldorf – Das Landratsamt Mühldorf hat jetzt bekannt gegeben, wie es die einrichtungsbezogene Impfpflicht umsetzen will.

Die wichtigste Botschaft: Kein ungeimpfter Mitarbeiter wird am 16. März vor verschlossenen Türen stehen, keine Einrichtung ohne Mitarbeiterinnen sein.

Ende März liegen alle Daten auf dem Tisch

Ab diesem Tag gilt die Impfpflicht für Mitarbeiter im Pflegebereich, für das Gesundheitsamt beginnt dann die Arbeit. Denn die betroffenen Einrichtungen müssen bis zu diesem Tag den Impfstatus ihrer Mitarbeiterinnen abgefragt haben und bis Ende März an die Behörde gemeldet haben.

„Am Ende dieser Meldefrist bittet das Gesundheitsamt die Beschäftigten direkt um die Vorlage eines entsprechenden Nachweises und bietet zudem noch einmal ein konkretes Impf- und Beratungsangebot an“, heißt es dazu aus dem Mühldorfer Gesundheitsamt. „Betroffene Arbeitnehmer müssen somit nicht aktiv mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen, sondern werden ab Anfang April persönlich angeschrieben.“

Versorgung soll sichergestellt sein

Wie viele das sind, lässt sich aktuell noch nicht exakt sagen. Insgesamt haben die Vertreter von Altenheimen, Behinderteneinrichtungen und Kliniken zuletzt von relativ hohen Impfquoten gesprochen.

Auf Anfrage erklärte der Vorstandsvorsitzende des „InnKlinikums“, dass von 2700 Mitarbeitern lediglich 70 bis 80 ungeimpft seien. „Davon ist nur ein Teil in der Patientenversorgung tätig“, sagt Thomas Ewald. „Wir befürchten aktuell keine Gefährdung der Versorgungssicherheit durch eine Umsetzung der Impfpflicht.“

Den ordentlichen Betrieb der Einrichtungen im Landkreis zu gewährleisten, ist auch Anliegen des Landkreises. „Die Versorgungssicherheit wird am Ende des Verfahrens geprüft“, sagt der Leiter des Mühldorfer Gesundheitsamts, Dr. Benedikt Steingruber.

Einrichtungen werden angehört

„Dabei kommt es jeweils auch zu einer Anhörung der Einrichtung.“ Welche Maßnahmen einer solchen Anhörung konkret folgen könnten, oder ob der Landkreis das sogenannte Betretungsverbot aussetzen könnte, sagte Steingruber aber nicht.

Derzeit kann Steingruber aber noch keine Angaben dazu machen, ob der Betrieb in einzelnen Heimen oder Kliniken gefährdet ist. „Die Personen ohne Nachweis werden erst ab 16. März von den Einrichtungsleitungen gemeldet.“

Offen, wann Verbot kommt

Keine Auskunft gab der Leiter des Gesundheitsamts auch zum weiteren Zeitrahmen ab dem 15. März und dem konkreten Zeitpunkt, ab dem Ungeimpfte nicht mehr zur Arbeit gehen dürfen. „Der weitere zeitliche Verlauf bei der Umsetzung hängt von mehreren Faktoren ab“, sagte er. Dazu gehörten die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle oder die weiteren Vorgaben des Gesundheitsministeriums.

Auch interessant: Corona-Impfpflicht: Klinikmitarbeitern im Landkreis Mühldorf droht Entlassung

„Deshalb lässt sich darüber zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage treffen.“ Eine Auskunft über konkrete Zahlen oder betroffene Einrichtungen könne erst getroffen werden, wenn alle Meldungen eingangen seien.

Die Einrichtungen arbeiten derweil weiter daran, Mitarbeiter von der Notwendigkeit der Corona-Impfung zu überzeugen. Mit Erfolg, wie Kliniken-Chef Ewald betont: „Die sehr hohe Quote zeigt, dass unsere Bemühungen auch erfolgreich waren“

Kaum Chancen, neue Mitarbeiter zu gewinnen

Eine Alternative zur Überzeugungsarbeit gibt es kaum. „Die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist im Bereich der Pflege äußerst schwierig und das schon seit Jahren“, spricht Ewald von der Schwierigkeit, durch neues Personal Engpässe zu überwinden. „Aber natürlich betreibt unsere Personalabteilung über alle relevanten Kanäle Personalakquise.“

Coronalage gibt keinen Grund zur Entwarnung

Denn Coronalage gibt für die Kliniken noch keinen Grund zur Entwarnung., denn die Zahl der Coronapatienten steige wieder. „Gleichzeitig stellt uns die hohe Ansteckungsgefahr von Omikron vor die größten personellen Herausforderungen in der gesamten zweijährigen Zeit der Pandemie“, sagt Ewald.

220 Mitarbeiter nicht einsatzfähig

„Aktuell sind knapp 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund von Omikron nicht einsatzfähig und das bringt unsere Kliniken täglich ans Limit.

Informationen gibt es unter www.lra-mue.de.

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