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Allgemeinverfügung ab Samstag in Kraft

Blauzungenkrankheit: Landkreis Mühldorf erlaubt freiwillige Tierimpfungen

Blauzungenkrankheit bedroht Rinder
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Kühe stehen in einem Stall. (Symbolbild)

Das Landratsamt Mühldorf a. Inn erteilt per Allgemeinverfügung die Genehmigung zur freiwilligen Impfung von empfänglichen Tierarten gegen die Blauzungenkrankheit.

Pressemeldung LRA Mühldorf im Wortlaut:

Landkreis Mühldorf – Seit Oktober 2023 sind in Deutschland Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) aufgetreten. Bis dato gibt es Fälle in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Bislang wurden in Bayern noch keine Fälle registriert. Aufgrund der Übertragung des Blauzungenvirus durch Stechmücken (Gnitzen) ist aber eine schnelle Verbreitung des Virus auch nach Bayern möglich.

Blauzungenkrankheit für Menschen ungefährlich

Für den Menschen ist das Blauzungenvirus ungefährlich, bei den empfänglichen Tierarten (Rind, Schaf, Ziege, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer) sind aber schwere Krankheitssymptome und Todesfälle möglich. Schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle durch den erstmals in Deutschland aufgetretenen Serotyp 3 wurden besonders bei Schafen gemeldet. Bei Rindern waren die Krankheitsverläufe bisher milder, es wurden aber deutliche Leistungsrückgänge beschrieben.

Zum Schutz empfänglicher Tiere vor einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit ist die Impfung von zentraler Bedeutung. Allerdings ist für den neu aufgetretenen Serotyp 3 bislang noch kein Impfstoff zugelassen. Um dennoch eine zeitnahe Impfung zu ermöglichen, wurde die Anwendung von drei Impfstoffen bei den empfänglichen Tierarten durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gestattet und mittels Allgemeinverfügung im Landkreis Mühldorf am Inn ab Samstag, 29.06.2024, genehmigt. 

Tierseuchenkasse gewährt Beihilfe

Wie auch schon bei den Impfstoffen gegen die Serotypen 4 und 5 muss die Impfung vom Tierarzt durchgeführt werden und eine Eintragung in die Datenbank HI-Tier erfolgen. Die Bayerische Tierseuchenkasse gewährt auf Antrag eine Beihilfe in Höhe von 1,00 € pro Impfung bei Rindern und Schafen. 

Die Allgemeinverfügungen sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes Mühldorf am Inn unter https://www.lra-mue.de/buergerservice-und-landratsamt/aktuelles/aktuelles-detail-1/juni-2024-informationen-fuer-halter-landwirtschaftlicher-nutztiere veröffentlicht. Außerdem steht das Team des Veterinäramtes Mühldorf a. Inn für Fragen rund um das Thema Blauzungenimpfung unter 08631/699-728 gerne zur Verfügung.

Pressemeldung Landratsamt Mühldorf

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