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Das müssen Anwohner und Besucher beachten

Silvester in Tittmoning: Feuerwerk in der Altstadt streng begrenzt

Das Feuerwerksverbot gilt in den auf dem Lageplan rot gekennzeichneten Bereichen. Ausgenommen ist das Abfeuern von Batterien auf dem Stadtplatz, sofern der Mindestabstand von zehn Metern zur Bebauung eingehalten wird.
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Das Feuerwerksverbot gilt in den auf dem Lageplan rot gekennzeichneten Bereichen. Ausgenommen ist das Abfeuern von Batterien auf dem Stadtplatz, sofern der Mindestabstand von zehn Metern zur Bebauung eingehalten wird.

Nachdem der Stadtrat bereits in den letzten Jahren jeweils zum Jahreswechsel entsprechende Beschlüsse gefasst hatte, hat er in seiner Sitzung vom 6. Dezember einstimmig eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Silvesterfeuerwerks im Bereich von Burg und Altstadt beschlossen, die nun dauerhaft gelten soll.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

Tittmoning – Auch heuer wieder und bis auf Weiteres ist es also auch an Silvester und Neujahr untersagt, im Bereich der historischen Altstadt Tittmoning und im gesamten Bereich der historischen Burg (Burghof, Zwinger) Feuerwerkskörper der Kategorie 2, also Kleinfeuerwerk wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc., abzubrennen und abzuschießen.

Diese Einschränkung ist zur Vermeidung von Sach- und Personenschäden angesichts der mittelalterlichen Bausubstanz in Altstadt und Burg notwendig. Der leichtfertige Umgang mit solchen pyrotechnischen Gegenständen, die engen Altstadtgassen mit ihrer geschlossenen Bebauung und engen Winkeln sowie die spezielle Beschaffenheit der großteils denkmalgeschützten historischen Gebäude ergeben zusammengenommen ein zu hohes Gefahrenrisiko und Schadenspotenzial. Ein eventueller Brand kann allzu leicht auf benachbarte Häuser übergreifen. Bei der historischen Burg besteht außerdem die Gefahr, dass sich mögliche Brandherde in nicht bewohnten Gebäudeteilen zunächst unbemerkt ausbreiten.

Vom Verbot im Altstadtbereich ausgenommen ist das Abfeuern sogenannter Feuerwerks-„Batterien“ auf dem Stadtplatz. Doch auch dabei ist in jedem Fall ein Abstand zur bestehenden Bebauung von mindestens zehn Metern einzuhalten. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtbehelfsbelehrung im Ordnungsamt der Stadt Tittmoning aus und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses dort eingesehen werden.

Pressemitteilung Stadt Tittmoning

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