Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Stadt informiert

Silvesterfeuerwerk im Bereich von Burg und Altstadt in Tittmoning untersagt

Die Stadtverwaltung erinnert aus gegebenem Anlass daran, dass in Tittmoning dauerhaft eine Allgemeinverfügung gilt, die das Silvesterfeuerwerk im Bereich von Burg und Altstadt einschränkt. 

Pressemeldung Stadt Tittmoning im Wortlaut:

Tittmoning - Im Bereich der historischen Altstadt Tittmoning und im gesamten Bereich der historischen Burg (Burghof, Zwinger) ist es demnach auch an Silvester und Neujahr untersagt, Feuerwerkskörper der Kategorie 2, also Kleinfeuerwerk wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc. abzubrennen und abzuschießen.

So sollen Sach- und Personenschäden in Altstadt und Burg vermieden werden. Die mittelalterliche Bausubstanz mit engen Altstadtgassen und Winkeln, geschlossener Bebauung sowie der speziellen Beschaffenheit der größtenteils denkmalgeschützten historischen Gebäude führt dazu, dass der leichtfertige Umgang mit solchen pyrotechnischen Gegenständen zu großen Gefahren und enormen Schäden führen kann. Eventuelle Brände drohen leicht auf benachbarte Häuser überzugreifen, in der historischen Burg könnten sich mögliche Brandherde in nicht bewohnten Gebäudeteilen zunächst unbemerkt ausbreiten. 

Vom Verbot im Altstadtbereich ausgenommen ist das Abfeuern sogenannter Feuerwerks-„Batterien“ auf dem Stadtplatz. Doch auch dabei ist in jedem Fall ein Abstand zur bestehenden Bebauung von mindestens zehn Metern einzuhalten. Die Allgemeinverfügung ist auf der Website der Stadt unter „Amtliche Bekanntmachungen 2022“ hinterlegt. (Pressemeldung Stadt Tittmoning)

Rubriklistenbild: © Sina Schuldt/dpa

Kommentare