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Hausdurchsuchung in Wald an der Alz

Kinderpornografie zum Download? „Sichtung der Daten regelmäßig sehr belastend“

Die Sichtung kinderpornografischer Inhalte ist für ErmittlerInnen sehr belastend.
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Die Sichtung kinderpornografischer Inhalte ist für ErmittlerInnen sehr belastend.

Am 25. April stellten Ermittler bei einer Hausdurchsuchung in Wald a. d. Alz insgesamt 45 Terabyte Daten sicher. Der 62-jährige Besitzer steht im dringenden Verdacht, Kinderpornografie verbreitet zu haben. Die Staatsanwaltschaft zur Ermittlungsarbeit.

Wald a. d. Alz; Landkreis Altötting – Der Anlass für die Ermittlung gegen einen 62-Jährigen in Wald an der Alz waren Hinweise aus Amerika: Eine US-Polizeibehörde habe begründeten Verdacht gemeldet, dass über den Internetanschluss des Verdächtigen kinderpornografische Dateien zum Download zur Verfügung gestellt worden seien – so hieß es in der Mitteilung der Polizei nach der Hausdurchsuchung am 25. April. Insgesamt 45 Terabyte an Daten, sowie verbotene Munition und Grundstoffe zur Herstellung von Sprengstoff wurden dabei sichergestellt. Für die Ermittler der Kripo Mühldorf ein Erfolg.

Regelmäßiger Austausch mit USA

„Hinweise auf kinderpornografische Inhalte werden regelmäßig zwischen den Ländern ausgetauscht“, so Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Zentralstelle Cybercrime Bayern, welche seit dem 1. Januar 2015 für Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität zuständig ist. „Die USA übermitteln Spuren, die nach Deutschland führen, an unsere Strafverfolgungsbehörden, und umgekehrt gilt dasselbe“, so Goger. Der Hintergrund für die vielen Meldungen aus den USA sei, dass zahlreiche große Anbieter der Internetwirtschaft ihren Sitz in den Staaten haben – und nach dortigem Recht Verdachtsfälle an die Organisation NCMEC melden müssten. Auch diese leite die Hinweise an ausländische Strafverfolgungsbehörden weiter.

Zusammenhang mit anderen Verfahren nicht gegeben

„Wie im konkreten Fall der Verdacht entstanden ist, kann ich, um andere Ermittlungen nicht zu gefährden, nicht offenlegen“, so der Oberstaatsanwalt. Es handele sich aber um einen einzelnen Fall, der in keinem Zusammenhang mit anderen Ermittlungsverfahren stehe, so Goger. Ob sich noch Spuren zu anderen Verdächtigen ergeben, könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Was jetzt anstehe, sei erst einmal die IT-forensische Auswertung der Daten. „Dabei wird regelmäßig auch untersucht, wie sich ein Beschuldigter die kinderpornografischen Inhalte verschafft hat. Aber auch ob es sich um bekanntes oder um neues Material handelt und ob er diese Inhalte möglicherweise mit Dritten geteilt hat“, so Goger.

„Sichtung der Daten sehr belastend“

Insbesondere die beteiligten Polizeibeamten, IT-forensische Sachverständige, aber auch Staatsanwälte und Richter müssen die sichergestellten Dateien sichten. Erfahrungsgemäß stelle dies für die betroffenen Kollegen eine emotionale Belastung dar, so Polizeihauptkommissar Stefan Sonntag. Oberstaatsanwalt Thomas Goger kann dies nur bestätigen: „Die Sichtung kinderpornografischer Inhalte ist für alle, die in einem Ermittlungs- bzw. Strafverfahren damit befasst sind, regelmäßig sehr belastend.“ Den Staatsanwälten des Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet stünden professionelle Coaching- und Supervisionsangebote zur Verfügung, so Goger. Polizeihauptkommissar Stefan Sonntag sagt, für Polizeibeamte gebe es verschiedene Hilfsangebote wie z.B. den Polizeilichen Sozialen Dienst, der dabei helfen könne, negativen Auswirkungen frühzeitig entgegenzuwirken. 

Spezialeinheit zur Bekämpfung

„Um die Ermittlungsstrukturen weiter zu optimieren und den Verfolgungsdruck auf die Täter weiter zu erhöhen, wurde zum 1. Oktober 2020 wurde das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) gegründet“, so Sonntag. Ein achtköpfiges Team von Spezialstaatsanwälten und IT-Spezialisten sei dort für herausgehobene Ermittlungen zuständig. „Die Spezialeinheit konzentriert sich insbesondere auf die Verfolgung von Betreibern und Nutzern von Darknet-Foren, die kinderpornografisches Material herstellen, posten oder damit handeln“, so Sonntag. Oberstaatsanwalt Thomas Goger an der Spitze des ZKI sei ein sehr erfahrener und international bestens vernetzter Strafverfolger.

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