Abkochverfügung aufgehoben
Coli-Bakterien: Wasser in Emertsham und Kienberg muss nicht mehr abgekocht werden
Kienberg/Emertsham - Bei der kürzlich vorgenommenen Trinkwasseranalyse im Leitungsnetz des Wasserbeschaffungsverbands Emertsham - Kienberg wurden Escherichia coli-Bakterien und coliforme Bakterien festgestellt. Inzwischen konnte die Verfügung wieder aufgehoben werden:
Update, 9. September, 10.13 Uhr - Das war der Grund für die Abkochverfügung
Aufgrund der am 19.08.2022 festgestellten Grenzwertüberschreitung der Parameter Escherichia coli (1 KBE / 100ml) und coliforme Bakterien (1 KBE / 100ml), wurde eine Chlorierungsmaßnahme des gesamten Trinkwasserverteilungsnetzes des WBV Emertsham-Kienberg notwendig.
Als wahrscheinliche Ursache ist nach wie vor ein Rohrbruch nahe der Probennahmestelle anzunehmen.
Die Chlorierungsmaßnahme wird aufgrund des behobenen Rohrbruchs, einer ausreichenden Desinfektionswirkung sowie der vorliegenden, einwandfreien mikrobiologischen Untersuchungen der Brunnen mit Ablauf des 08.09.2022 aufgehoben.
Zur Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität wird dennoch eine vorrübergehende, engmaschige Überwachung der Brunnen, des Hochbehälters und des Verteilungsnetzes durchgeführt.
Update, Samstag (27. August): Abkochverfügung aufgehoben
Wie der Wasserbeschaffungsverband Emertsham - Kienberg mitteilt, hat die erneute Beprobung der beiden Brunnen und der zuletzt auffälligen Probenahmestelle, sowie eine weitere Beprobung unweit der Probenahmestelle keinerlei erneute Auffälligkeiten ergeben.
Entsprechend der geltenden Vorschriften wird die Chlorung des Trinkwassers bis auf weiteres fortgeführt, damit mögliche Keimverteilungen und Aufwachsungen im Versorgungsnetz einer Desinfektion unterzogen werden. Aktuelle Chlormessungen im
Versorgungsnetz zeigen mittlerweile eine gesicherte Chlorverteilung im gesamten Verteilungsnetz.
Aufgrund dieses Sachverhaltes hat das Gesundheitsamt Traunstein die Abkochverfügung am Samstag (27. August) aufgehoben. Hiermit teilt der Wasserbeschaffungsverband Emertsham - Kienberg mit, dass ab sofort die aktuell ausgesprochene Abkochverfügung aufgehoben. Weiterhin werden engmaschige Beprobungen durchgeführt, um Gewissheit zu erlangen, dass durch die Brunnen auch weiterhin nur einwandfreies Trinkwasser gefördert wird.
Die weiteren Probenahmen dienen der engmaschigen Kontrolle der Brunnen, um auch hier mögliche Belastungen sicher ausschließen zu können.
Pressemitteilung Wasserbeschaffungsverband Emertsham - Kienberg
Erstmeldung 23. August - Abkochverfügung erlassen
Als vermeintliche Ursache gilt ein unmittelbar vor der Probenahme reparierter Rohrbruch in nächster Nähe zur Probenahmestelle, welcher seit unbestimmter Zeit existierte. Um eine weitere Verteilung der oben genannten Bakterien im Trinkwassernetz auszuschließen und aufgrund dessen, dass unabhängig von der Ursache, bereits eine Keimverschleppung stattgefunden haben könnte erlässt der Wasserbeschafungsverband in Abstimmung mit dem Landratsamt Traunstein, Gesundheitsamt, im gesamten Versorgungsgebiet und den Anwesen Laab 1 bis 3 und Hochholzen als kurzfristige Maßnahme ab sofort eine Abkochverfügung.
Folgende Vorsorgemaßnahmen müssen beachtet werden:
1. Ab sofort ist das Wasser aus der beanstandeten Anlage vor der Verwendung für den menschlichen Genuss und Gebrauch mindestens 5 Minuten abzukochen, oder empfehlenswerter Verwendung von Wasserkochern: Einmal sprudelnd Aufkochen lassen (~100°C) mit einzuhaltender nachfolgender Abkühlzeit von ca. 10 Minuten. Dies betrifft insbesondere folgende Zwecke:
- Trinken
- Nahrungszubereitung (vor allem für Säuglinge und Kranke!)
- Waschen von Obst, Gemüse, Salat
- Zubereitung von Eiswürfeln
- Mundpflege
- Zubereitung/Einnahme von Medikamenten
damit die Gefahr einer Schädigung der Gesundheit durch Krankheitserreger soweit wie möglich ausgeschlossen wird.
2. Familienangehörige, sonstige Hausbewohner und Hausgäste, sowie etwaige andere Wasserabnehmer sind unverzüglich von der Notwendigkeit, das Wasser abzukochen, zu unterrichten. Es ist dafür zu sorgen, dass Kinder unbeaufsichtigt kein Wasser entnehmen können.
3. Es ist ratsam unverzüglich an allen Wasserentnahme- und Zapfstellen dauerhaft und gut sichtbar Hinweise (Schilder oder Zettel) mit folgender Aufschrift anzubringen: "Dieses Wasser ist vor der Verwendung für den menschlichen Genuss und Gebrauch abzukochen."
Es werden unverzüglich vom Betreiber der Wasserversorgungsanlage entsprechende Untersuchungen zur weiteren Aufklärung der Ursache und Abhilfemaßnahmen zur Wiederherstellung der Wasserqualität (Chlorierung) durchgeführt. Bis zum Widerruf dieser Anordnung ist das Wasser abzukochen. Weitere laufend aktualisierte Informationen finden Sie zeitnah auf der Homepage der Gemeinde Tacherting unter Aktuelles.
Pressemeldung Wasserbeschaffungsverband Emertsham - Kienberg