Erste Details kommen ans Licht
Nach Parkplatz-Drama in Burgkirchen: Fahrer (44) im absoluten „Ausnahmezustand“
In Burgkirchen an der Alz ereignete sich am Mittwoch (9. Juli) eine Tragödie. Eine 73-jährige Frau wurde dabei von einem 44-jährigen und einer Baumaschine tödlich verletzt. Nun kommen erste Details ans Licht.
Burgkirchen an der Alz - Am vergangenen Mittwoch (9. Juli) befuhr ein 44-Jähriger gegen 09:30 Uhr mit einem selbstfahrenden Radlader mit montiertem Anbaugerät den Parkplatz des Penny-Marktes in Burgkirchen an der Alz und erfasste dabei eine 73-Jährige so schwer, dass sie noch um Unfallort ihren schweren Verletzungen erlag. Neben Polizei und Rettung war auch die Freiwillige Feuerwehr Burgkirchen vor Ort.
Nach Tragödie in Burgkirchen: Fahrer (44) im „Ausnahmezustand“
Auf Nachfrage von Innsalzach24 bei der Polizeiinspektion Altötting handelte es sich bei dem Besuch des Supermarktes wohl um eine „Privatbesorgung“ des Mannes, da es keinerlei Anzeichen für eine Baustelle gebe: „Wir haben noch keine richtigen Gespräche geführt, da sich der Mann verständlicherweise in einem absoluten Ausnahmezustand befindet und wir das Thema behutsam angehen müssen“, erklärt Hauptmeister Markus Enders.
Tödlicher Unfall am Mittwoch (9. Juli) in Burgkirchen




Sicher sei aber bereits, dass der 44-Jährige weder gerast noch mit „überhöhter Geschwindigkeit“ unterwegs gewesen sein soll: „Keiner der Zeugen hat eine Andeutung in diese Richtung gemacht, weswegen wir aktuell davon ausgehen, dass der Fahrer des Radladers die Frau schlichtweg übersehen hat.“ Die tödlich verunglückte Frau soll dem Anschein nach gut „zu Fuß“ unterwegs gewesen sein. Anzeichen für einen Rollator oder ähnliches gebe es keine. „Wie genau der Gesundheitszustand der Frau war, wird sich noch im weiteren Verlauf der Ermittlungen zeigen, wobei es für die Todesursache nicht zwingend relevant sein wird“, so Enders.
Wie ist die Rechtslage zu bewerten?
Und wie sind die rechtlichen Folgen zu bewerten? Laut Thomas Künstle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, müsse sich der 44-Jährige keine Sorgen darüber machen, privat für den Unfall zu haften: „In erster Linie ist es wichtig, ob solche Betriebsmaschinen verkehrsrechtlich zugelassen sind. Wenn dies der Fall ist, sollte das Ganze bei der Haftpflichtversicherung landen, die sich dem Sachverhalt dann widmen.“ Ein schwacher Trost. (gz)