Landkreis Altötting ringt um Lösung für Bodenaushub
Deponie für PFOA-belastete Erde in Haiming: „Dyneon“ übernimmt die Planungskosten
Die Pläne für eine Deponie für PFOA-belasteten Bodenaushub im Landkreis Altötting schreiten voran. Im Kreistag Altötting wurden die Regelungen zum Umgang mit kontaminierter Erde angesprochen.
Landkreis Altötting – Nachdem eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit PFOA-Bodenaushub im Juli 2022 auf Weisung der Regierung von Oberbayern aufgehoben wurde, ringt der Landkreis weiter um eine Lösung für die belastete Erde. Bei der jüngsten Kreistagssitzung in Altötting wurde der aktuelle Stand zur Sache noch einmal angesprochen und erläutert. Dr. Robert Müller, Abteilungsleiter am Landratsamt, gab dabei einen Ausblick auf eine mögliche Deponie-Lösung in der Verfüllgrube „Daxenthal“.
Mit der Standortgemeinde Haiming seien die Rahmenbedingungen abgestimmt. Auch ein ingenieurtechnisch ausgearbeitetes Konzept zur Machbarkeit und baulichen Umsetzung liege dem Landratsamt bereits vor. Die Kaufanfrage an den Freistaat als Grundstückeigentümer sei schon gestellt und die Abklärung für erforderliche Unterlagen und Gutachten für das Genehmigungsverfahren laufe. Wie Dr. Robert Müller dem Kreistag mitteilte, hat die Dyneon GmbH * im Chemiepark Gendorf, am 11. Dezember zugesagt, die Kosten für die Deponieplanung zu übernehmen.
Aktuelle Regelung im Umgang mit PFOA-Bodenaushub
Auch eine sogenannte Machbarkeitsstudie, in Auftrag gegeben von der Dyneon, liege dem Landratsamt vor. Anhand dieser Untersuchung sollte festgestellt werden, „ob und inwieweit etablierte Verfahren zur Boden- und Grundwasserbehandlung geeignet sind, PFOA aus dem Stoffkreislauf zu entziehen.“ Außerdem, ob und inwieweit die etablierten Verfahren zur Abfallverwertung und -beseitigung genutzt werden können, um PFOA-belasteten Bodenaushub umweltgerecht und sicher zu entsorgen. Auch in Bezug auf das Grundwasser wurde untersucht, ob die Filterung des Trinkwassers das PFOA in relevantem Umfang entfernen kann.
Aktuell laufe die behördliche Bewertung dieser Studie, mit Blick auf eine Sanierungsuntersuchung und -planung hinsichtlich der PFOA-Verunreinigung stünden möglicherweise aber noch weitere Untersuchungen an. Bislang galt ein pragmatischer Umgang mit dem PFOA-Bodenaushub für Kleinmengen im Rahmen einer Bagatellregelung, bei dem keine Untersuchung des Materials erforderlich war. Der aktuelle Entwurf einer neuen Bagatellregelung soll das Problem nun wie folgt regeln:
Für den privaten Bereich und Kleinmengen unter 500 m3 sollen in erster Linie Lösungen für die Vermeidung von Bodenaushub gefunden werden und die ausgehobene Erde wieder im Bereich der Baumaßnahme Verwendung finden. Allgemein soll die Bewegung von belastetem Bodenmaterial im Einzugsbereich der öffentlichen Wasserversorgung vermieden werden und PFOA-Bodenaushub nicht aus dem belasteten Gebiet verbracht werden. Außerdem soll das Material nicht dafür genutzt werden, Geländemulden im Wald aufzufüllen und auch eine Ablagerung in Gruben oder Brüche ist nicht möglich.
Gültigkeit der Regelungen
„Auf ein und derselben Fläche ist in der Regel nur die einmalige Ablagerung mit maximal 20 cm Schichtdicke erlaubt“, heißt es in der Präsentationsfolie. Für Ausnahmen sei eine Begründung und Zustimmung des Landratsamtes erforderlich. Der Abstand zum Grundwasserstand soll mindestens 1,5 Meter betragen. Wichtig zu beachten ist, dass das Bodenmaterial sinnvoll verwendet werden soll, also nur dort, wo es anderes Material ersetzt. Bodenfunktionen dürfen davon aber nicht zusätzlich beeinträchtigt werden. Zu beachten: Der Grundeigentümer muss die Bodenausbringung mit Unterschrift gegenüber dem Landratsamt bestätigen.
Diese Bagatellregelung verliert aber mit dem Vorliegen einer Sanierungsuntersuchung wieder ihre Gültigkeit. Wenn das Untersuchungsergebnis eine Sanierung der Fläche vorsieht, bestehen größere Spielräume für eine Umlagerung von Bodenaushub. Ob dies allerdings beispielsweise für die Ausweisung neuer Bau- oder Gewerbegebiete gewünscht ist, muss jeweils vor Ort bewertet und entschieden werden.
In Umsetzung des Abfallrechts wird das Landratsamt nun die PFOA-Orientierungshilfe überarbeiten und soll laut der Regierung von Oberbayern dabei „einzelfallbezogene passgenaue Lösungen finden.“ Unverändert sind aber die vorläufigen PFAS-Leitlinien des Bayerischen Landesamts für Umwelt maßgeblich, die vorsehen, dass für die abfallrechtliche Verwertung von Bodenaushub die Belastung 0,1 bzw. 0,2 µg/l nicht überschritten werden darf. Sollte der Wert darüber liegen, ist der Bodenaushub zu deponieren.
* Das Unternehmen „3M“ bat darum, folgende Ergänzung anzuführen: “PFOA wurde im Chemiepark GENDORF hergestellt und als Emulgator bei der Polymerisierung von Fluorpolymeren eingesetzt. Der Einsatz von PFOA begann 1968 mit der Produktion von Fluorpolymeren durch die Hoechst AG und wurde von der Dyneon GmbH ab 1996 fortgesetzt. Die Herstellung von PFOA wurde 2004 und der Einsatz in der Fluorpolymerproduktion 2008 eingestellt.”
Der Standort im Chemiepark GENDORF bei Altötting wurde 1964 von der Hoechst AG gegründet. 1996 wurde das Fluorpolymerwerk von der Dyneon GmbH – einem Joint Venture von 3M und der Hoechst AG – übernommen. Seit 1999 ist der Standort Gendorf eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von 3M.