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Wer darf wo die Grenze passieren? Welche sind geschlossen?

Schließungen und Kontrollen unserer Grenzübergänge: Das müssen Sie wissen

Viele Grenzen sind derzeit komplett gesperrt.
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Viele Grenzen wie hier in Burghausen sind derzeit komplett gesperrt.

Landkreise – Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat u.a. eine vorübergehende Grenzkontrolle zwischen Bayern und Österreich angeordnet. Doch wo kann die Landesgrenze überschritten werden und wer darf das überhaupt?

Egal ob in Burghausen, Freilassing, Kiefersfelden oder Reit im Winkl: Die Grenzkontrollen betreffen alle Übergänge. Manche wurden sogar permanent geschlossen, andere dagegen werden rund um die Uhr von der Bundespolizei kontrolliert. Seit dem 16. März, 8.00 Uhr morgens gilt die Anordnung. Die Kontrollen sollen der weiteren Eindämmung der Infektionsgefahr durch das Coronavirus dienen.

In Burghausen wurde die alte Grenze dauerhaft für Alle geschlossen. Ein Übergang ist derzeit laut Bundespolizei nur über die neue Grenze möglich. Die Grenze in Freilassing an der Saalachbrücke wie auch auf der A8 sind ebenso offen und werden rund um die Uhr kontrolliert.

Die alte Grenze in Burghausen ist derzeit komplett gesperrt.

Anders sieht die Situation an den kleineren Übergängen aus. In Tittmoning, Bayerisch Gmain und Laufen ist der Grenzverkehr laut Bundespolizei derzeit für Autofahrer nicht möglich. In Laufen beispielsweise dürfen Pendler den Europasteg zu Fuß oder per Rad passieren. Zwischenzeitlich war die große Länderbrücke teilweise freigegeben, nun ist sie wieder dicht.

Corona-Grenzkontrollen: Länderbrücke Laufen-Oberndorf bleibt gesperrt

Das Sperrgitter auf österreichischer Seite soll heute wieder wegkommen, die Ländergrenze ist auf der Mitte der Brücke. Am Fußgängersteg erreichen Oberndorfs Bürgermeister Georg Djundja (li.) und sein Laufener Amtskollege Hans Feil, dass das Sperrgitter nach 15 Minuten wieder entfernt wurde.
Das Sperrgitter auf österreichischer Seite soll heute wieder wegkommen, die Ländergrenze ist auf der Mitte der Brücke. Am Fußgängersteg erreichen Oberndorfs Bürgermeister Georg Djundja (li.) und sein Laufener Amtskollege Hans Feil, dass das Sperrgitter nach 15 Minuten wieder entfernt wurde. © Georg Djundja
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b802255a-9c4e-4503-a618-10ab90ea8fde.jpg © Georg Djundja
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70398b7c-6b7c-4d2c-9e13-770df52b8f1c.jpg © Georg Djundja

Noch keine festen Regelungen

Wie ein Sprecher der Bundespolizei gegenüber innsalzach24.de mitteilte, befinde man sich besonders bei den kleineren Übergängen noch in der Entscheidungsphase, welche in Zukunft passiert werden können und welche nicht - und auch ob diese Regelung dann für Radfahrer bzw. Fußgänger gelten wird. Eine genaue Aussage könne daher derzeit nicht getroffen werden. Sobald dies feststeht, werde die Bundespolizei darüber informieren.

Generell dürfen folgende Personengruppen nach Deutschland einreisen:

  • Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit 
  • Personen mit deutschen Aufenthaltstitel 
  • Personen mit Wohnsitz in Deutschland 
  • Berufspendler (Nachweise sollten mitgeführt werden) 
  • Personen, die triftige Gründe für die Einreise haben 

Darüber hinaus bleibe der grenzüberschreitende Warenverkehr laut Bundespolizei gewährleistet. „Grundsätzlich gilt, dass entbehrliche Reisebewegungen unterlassen werden sollten. Was triftige Gründe sind, wird im Einzelfall entschieden“, heißt es auf der Webseite der Bundespolizei. Triftige Gründe könnten beispielsweise dringend erforderliche Arztbesuche - hierzu gehöre ein verschiebbarer Arztbesuch nicht - oder ein in Deutschland lebender Ehepartner sein. Der Nachweis für den Grund sollte mitgeführt werden. Weitere Informationen bietet die Bundespolizei auf ihrer Homepage an. 

Neben der Binnengrenze zu Österreich, werden Kontrollen auch an den Übergängen zu Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz durchgeführt. „Die vorübergehenden Grenzkontrollen wurden bis auf weiteres angeordnet. Sobald sich die Situation ändert, werden wir Sie umgehend informieren“, heißt es auf der Seite der Bundespolizei.

jz

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