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Nur ein Prozent der Menschen in Südostbayern hätte im Ernstfall Zugang zu einem Schutzraum. Doch wie kann man sich ohne Bunker schützen? Ein Blick nach Garching zeigt, was prinzipiell möglich wäre – aber nicht für jeden.
Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Traunstein, Rosenheim – Es gibt zu wenig Schutzräume in der Region vom Berchtesgadener Land bis Rosenheim und Mühldorf. Wie Recherchen von innsalzach24.de zeigen, hat nur ein Prozent der Bevölkerung einen Schutzplatz in einem öffentlichen Bunker: Das wären von den 850.000 Einwohnern in der Region lediglich 8.500 Menschen. Da die Schutzräume zudem nicht flächendeckend verteilt sind, ist die Chance einen Schutzplatz zu ergattern auch vom Wohnort abhängig: So gibt es im Herzen des Bayerischen Chemiedreiecks, im Landkreis Altötting, nur drei aktive öffentliche Schutzräume – allesamt in Garching an der Alz. Doch was, wenn man nicht das Glück hat, in dieser Gemeinde zu wohnen?
Der ehemalige Schutzraumbeauftragte Herbert Barmbichler zeigte uns, wie die Bunker in Garching ausgestattet sind. Für Menschen, die ihr Haus oder ihre Wohnung fit für den Ernstfall machen wollen, gab uns Prof. Dr. Norbert Gebbeken, Experte für Baustatik, einige Tipps an die Hand.
Garching als Ausnahme mit voll funktionsfähigen Schutzräumen
Bei der Besichtigung des Schutzraums unter dem Garchinger Rathaus, der aktuell als Tiefgarage genutzt wird, fallen sofort die dicken Stahlbetontore ins Auge. 300 Menschen können hier Schutz finden. Barmbichler, der als ehemaliger Geschäftsleiter die Gemeinde Garching wie seine Westentasche kennt, kümmerte sich früher auch um die Bunker und organisiert noch heute ab und an Führungen durch die Schutzräume. „Leider entschied sich der Bund 2007, sich aus dem Schutzraumkonzept zurückzuziehen, so werden die Bunker inzwischen nicht mehr regelmäßig gewartet“, so Barmbichler. Seiner Meinung nach ist die vorhandene Technik wie beispielsweise die Überdruckanlage, die Sand- und Feinfilteranlagen sowie die Lüftung noch immer voll funktionsfähig.
Anders als in herkömmlichen Tiefgaragen sind die Wände und Decken aus besonders dickem Stahlbeton. Doch auch Ausstattung wie Campingtoiletten und Vorhänge für einen WC-Bereich sind noch vorhanden. Wer die Garage vom Rathaus aus betreten will, muss zuerst durch eine Schleuse, da der Überdruck im Inneren erhalten bleiben muss. Sie sorgt dafür, dass von außen keine Luft einströmt, was etwa bei chemischen, biologischen oder nuklearen Gefahren nötig ist. Genau diese technische Ausrüstung ist es auch, die einen Unterschied zwischen Schutzraum und privaten Wohngebäude macht.
Der Schutzraum unter dem Garchinger Rathaus: Stahlbetontore und Lüftungsanlage und Überdruck
Kosten, Machbarkeit und die Grenzen privater Vorsorge
Doch wie soll ein privater Hausbesitzer – oder gar ein Mieter – sich in ähnlicher Weise schützen können? Und ist es überhaupt realistisch, im Eigenheim oder in der Mietwohnung einen funktionalen Schutzraum zu schaffen? Prof. Dr. Norbert Gebbeken, Experte für Baustatik und Leiter der Forschungsgruppe „BauProtect“ und „RISK“, sieht das kritisch. „Aus den Erfahrungen in der Ukraine lernen wir, dass ein Kellerraum, der vollständig im Boden ist und nur kleine Fenster und einen hochgemauerten Kellerschacht hat, schon einen Grundschutz bei Explosion liefert, weil er vor sekundären Splittern und Trümmern schützt. Bei chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Gefahren (CBRN) würde ein Keller eine spezielle technische Gebäudeausrüstung für Belüftung und Dichtheit benötigen. Die hat aber eigentlich kein einziger Keller.“
Druckdichte Kellerfenster oder Außentüren, die nicht splittern seien bereits hilfreich, doch Maßnahmen wie eine technische Lüftung seien nicht einfach zu bewerkstelligen. Laut Gebbeken hängen die Kosten von den Bedrohungsszenarien und Schutzzielen ab. „Im privaten Bereich muss im Rahmen der Eigenvorsorge jeder selbst entscheiden. Die Kosten reichen hier je nach Bedrohungsannahme und Schutzziel von circa 30.000 Euro bis circa 300.000 Euro.“ Dabei spiele auch die Tiefe des Kellers eine Rolle: „Je tiefer, desto besser“, sagt Gebbeken. „Wichtig ist aber, dass man aus dem Keller herauskommen kann, falls das Gebäude einstürzt. Und Stahlbetonwände sind besser als Mauerwerkswände.“
Laut Prof. Dr. Gebbeken sei es sehr sinnvoll, sich für den Zivilschutz- oder Katastrophenfall mobile Notfallsets anzuschaffen und verweist auf die Notfall-Checkliste des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Mietern in Mehrfamilienhäusern empfiehlt er, sich im Ernstfall in innenliegende Räume oder ins Treppenhaus zurückzuziehen, wo es keine Außenfenster gibt – auch gemeinschaftliche Kellerräume seien natürlich eine Option. „Bei ABC-Ereignissen benötigen wir ABC-Schutzmasken. Baulich ist dagegen im privaten Bereich aus Kostengründen kaum Schutz möglich.“ Das Abdichten von Öffnungen könne zwar versucht werden, doch das gelinge meist nicht hinreichend.
Expertenrat: Ohne Panik, aber mit Verantwortung vorsorgen
Was bleibt, ist ein nüchternes Fazit, denn die Verantwortung für Schutz liegt wohl beim Bürger. Prof. Dr. Gebbeken sagt, in Bezug auf Beratung und Schutzraum-Checkliten sei nun das Bundesinnenministerium am Zug. Eine Empfehlung solle es eigentlich schon bis Ende Juni 2025 geben. Herbert Barmbichler fand es schon 2007 nicht sinnvoll, dass der Bund die Wartung der Schutzräume einstellte und einige der Bunker auch entwidmet wurden. „In den 90er Jahren wurde so viel Geld für den Bevölkerungsschutz investiert, da hätte ich es sinnvoll gefunden, die Schutzräume auch weiterhin zu warten.“
Zwar gibt es auf der Website des BBK viele Broschüren und Informationsmaterialien – doch genutzt werden diese laut Gebbeken kaum. „Die meisten Menschen wollen sich vom Staat nichts vorschreiben lassen“, sagt er. „Dabei ist Eigenvorsorge wichtig.“