AfD-Kreisrat kritisiert Flüchtlingspolitik im Landkreis
17 Prozent mehr Asylsuchende aufgenommen, als Quote vorgab? Zur Lage im Landkreis Altötting
Bei der Kreistagssitzung am 15. Juli warf AfD-Kreisrat Thomas Schwembauer dem Landkreis Altötting vor, 17 Prozent mehr Asylsuchende „geholt“ zu haben, als er müsse. Landrat und Verwaltung wiesen dem Vorwurf entschieden zurück und klärten über die Zahlen und Hintergründe auf.
Altötting – Bei der jüngsten Sitzung des Kreistags in Altötting übte AfD-Kreisrat Thomas Schwembauer Kritik an der Asylpolitik des Landkreises. Laut seiner Aussage habe man 17 Prozent mehr Asylsuchende „geholt“, als nötig. Seine Aussage beruhte auf Auswertungen des Landesamts für Statistik, die MdL René Dierkes (AfD) auf eine Anfrage im April erhalten hatte. Schwembauer kritisierte, dass sich der Landkreis Altötting hinsichtlich seiner Aufnahme von Schutzsuchenden auf Platz vier in ganz Bayern befinde – ihm zufolge sei ein großer Teil der Asylsuchenden „tatverdächtig“. Er führte außerdem an, dass er als Vermieter für ein Objekt in Burghausen 60 Anfragen innerhalb einer Woche erhalten habe und unterstellte damit einen Zusammenhang zwischen dem Wohnungsmarkt in Burghausen und der Flüchtlingspolitik des Landkreises.
3.175 „Schutzsuchende“ im Landkreis Altötting
Landrat Erwin Schneider (CSU) und der zuständige Abteilungsleiter Fritz Stinglwagner widersprachen den Vorwürfen Schwembauers entschieden. „Das Wort ‚holen‘ ist in diesem Zusammenhang nicht angebracht“, so Stinglwagner. „Die Flüchtlinge werden uns zugewiesen.“ Alleiniges Ziel sei gewesen, die Quote zu erfüllen, so Landrat Schneider, man habe „das Heft des Handelns“ behalten wollen: „Wir wollten vermeiden, dass der Freistaat Bayern etwas anmietet und uns mit noch mehr Zuweisungen überrascht“, so Schneider.
Laut den Auswertungen des Landesamts lebten am 31. Dezember 2022 insgesamt 3.175 Schutzsuchende im Landkreis Altötting, was einer Quote von 2,79 Prozent der hiesigen Bevölkerung entspräche. Die SOLL-Quote DVAsyl, auf deren Grundlage die Flüchtlinge auf die Landkreise verteilt werden, beträgt jedoch nur 2,40 Prozent, weshalb Schwembauer von einer Übererfüllung der Quote im Landkreis ausgegangen war. Für die Auswertungen des Landesamts und die DVAsyl-Quote werden jedoch jeweils andere Daten aus Ausgangslage für die Berechnung genutzt.
Unter dem Begriff „Schutzsuchenden“ werden sowohl befristet und unbefristet anerkannte Schutzsuchende als auch abgelehnte und Asylbewerber mit offenem Schutzstatus sowie ukrainische Kriegsflüchtlinge berücksichtigt. Für die DVAsyl-Quote werden aber nur anerkannte Flüchtlinge bis zu drei Jahren nach ihrer Anerkennung eingerechnet, weshalb lediglich 2.375 Flüchtlinge für die Quote berücksichtigt wurden. Diese erfüllte der Landkreis zu 98,27 Prozent, weshalb nicht ersichtlich ist, dass mehr Flüchtlinge aufgenommen wurden, als vorgegeben waren.
Mehr Flüchtlinge fanden im Landkreis eine Heimat
Laut Stinglwanger könne aus den Zahlen lediglich geschlossen werden, dass viele Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung im Landkreis blieben. Unter anderem könnte dies auf Maßnahmen zurückzuführen sein, die vom Landkreis unternommen wurden, um Asylsuchende bei der Wohnungssuche zu unterstützen. Richtig sei, dass der Landkreis in Bezug auf den Anteil von Schutzsuchenden an der Bevölkerung (2,8 %) nach Ingolstadt (5,1 %), München (3,9 %) und Rosenheim (2,9 %) in Bayern auf dem vierten Platz liege. Stinglwanger führte dies jedoch nicht auf eine Übererfüllung der Quote zurück: „Im Jahr 2015 konnten wir die Quote beispielsweise nicht erfüllen, weil keine Strukturen vorhanden waren. Als sich das änderte, wurden entsprechend den Strukturen auch mehr Schutzsuchende zugewiesen.“ In den Folgejahren war es dann zu wenigen Prozent Übererfüllung gekommen.
Zur Kriminalität von Ausländern in Deutschland
Auch die Hauptherkunftsländer der Asylsuchenden nannte Stinglwagner: Im Jahr 2024 wurden 352 Afghanen, 289 türkische Schutzsuchende und 212 Menschen aus Nigeria im Landkreis Altötting registriert. In den Vorjahren stammten viele Asylsuchende ebenso aus diesen Ländern. Weil durch die sogenannte „Westbalkanregelung“ ein leichterer Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden sollte, wurde auch zahlreichen Personen aus dem Kosovo und aus Bosnien ein Aufenthaltstitel zum Familiennachzug erteilt.
Dass AfD-Kreisrat Schwembauer den juristischen Begriff „tatverdächtig“ inkorrekt verwendet hatte, wurde aus den Reihen der Kreisräte kritisiert. Dass die Zahlen des Landesamts einen Zusammenhang zwischen Flüchtlingsströmen und Kriminalität belegen können, bleibt jedoch zweifelhaft: Laut den Statistiken wurden in den Jahren zwischen 2017 und 2022 nur 2,5 bis 3,5 Prozent der eingewanderten Ausländer straffällig. Das Bundeskriminalamt meldete jedoch einen neuen Höchststand beim Anteil ausländischer Tatverdächtiger an der Gesamtzahl erfasster Straftaten in Deutschland: Er betrug im Jahr 2023 41,1 Prozent. Bei der Interpretation muss aber berücksichtigt werden, dass auch Taten von Ausländern, die nicht in Deutschland wohnen, in die Zahlen einfließen und der Ausländeranteil insgesamt zunimmt.


