Neuöttinger ging mit Macheten auf Beamte los
Ein Metzger mit Samuraischwert: Der Angriff des „Macheten-Mannes“ vor zehn Jahren
Vor zehn Jahren stürmte ein Mann mit Machete, Samuraischwert und Gewehr bewaffnet durch Neuötting. Als er auf Polizeibeamte losging, musste er mit einem Schuss außer Gefecht gesetzt gewerten. Rückblick auf den aufsehenerregenden Angriff des „Macheten-Mannes“.
Neuötting – Es geschah am 3. Juni 2014 gegen 17 Uhr: Schreiend rannte ein 46-jähriger Mann mit einer Machete, einem Samuraischwert und einem Gewehr durch das Neuöttinger Zentrum. Immer wieder rannte er zurück zu seinem Wohnhaus, um neue Waffen zu holen. Als schließlich Polizeibeamte eintrafen, eskalierte die Lage und drei Schüsse wurden abgesetzt – der „Macheten-Mann“ ging verletzt zu Boden.
Bilder des Angriffs gehen um die Welt
Der Angriff bewegte ganz Deutschland, und sogar in den USA kursierten Fotos des bayerischen Metzgers mit seinen Schwertern: Weil im Bundesstaat Missouri schwarze Teenager von einem Polizisten erschossen worden waren, galt die Reaktion der deutschen Polizisten als Vorzeigeakt: Immerhin hatten die Beamten enorme psychische Stärke gezeigt und den tobenden Angreife, der mit seinen Schwertern um sich schlug, mit dem Schuss ins Knie außer Gefecht gesetzt. Dank der Fassung der Beamten kam der „Macheten-Mann“ am Ende mit dem Leben davon und keine weiteren Personen kamen zu Schaden.
Die Tat blieb aber nicht ohne seelische Folgen – weder für die Beamten, noch für den 46-jährigen Neuöttinger. Während der Amok-Metzger in eine psychiatrische Klinik verbracht wurde, konnte einer der Polizisten seinen Dienst nicht mehr versehen. Der Angriff des betrunkenen „Macheten-Mannes“ soll laut Medienberichten einem vorherigen Einsatz stark geähnelt haben, und die Belastung wurde schlicht zu groß. Umso unverständlicher wird dadurch das erste Urteil, das gegen den Metzger gefällt wurde: Er wurde zu einem Alkoholentzug verdonnert und sollte dafür „nur“ zwei Jahre in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden.
Mildes Ersturteil
Jörg Zürner, der Verteidiger des „Macheten-Mannes“, beteuerte vor Gericht, dass sein Mandant lediglich seines eigenen Lebens überdrüssig gewesen sei. Der Täter selbst sagte, er habe niemanden verletzen wollen. Geplagt von Finanznöten, habe er nur Stunden vor seinem Ausraster einen frustrierenden Termin bei der Arbeitsagentur und anschließend einen Streit mit seiner dritten Ehefrau gehabt. Im Biergarten habe er mehrere Biere und Schnäpse getrunken und sei dann in seine Wohnung, um sein 70 Zentimeter langes Schwert und seine 49 Zentimeter lange Machete zu holen – auch sein Dekogewehr Kaliber 6,5 Millimeter nahm er mit in den Biergarten und schrie den Gästen zu: „Eure Köpfe gehören mir!“.
Das klingt nicht nach „niemanden verletzen wollen“. Neben seinem großen Interesse für Amokläufe in den USA und in Norwegen soll der Metzger regelrecht auf Waffen fixiert gewesen sein, so Bekannte des Täters. Auch der Polizei war der „Macheten-Mann“ bereits vor seiner Tat bekannt. Zwar war das Leben des Neuöttingers von Problemen gezeichnet – Misshandlungen durch den Vater, aufgewachsen bei einer Pflegefamilie, Schulabbruch, zwei gescheiterte Ehen, Kontaktverbot zur Tochter, Langzeitarbeitslosigkeit und Alkoholsucht – doch eine Aussicht auf „Resozialisierung“ stärkte dies nicht.
Verurteilt zur Unterbringung
Auch das psychiatrische Gutachten war verheerend: Es bescheinigte dem Täter eine „organische Persönlichkeitsstörung durch jahrzehntelangen Alkoholmissbrauch“. Die krankhafte seelische Störung sei in ihrem Ausmaß mit einer psychotischen Erkrankung gleichzusetzen. Die Wiederholungsgefahr sei also groß. Dass der Bundesgerichtshof das milde Urteil des Landgerichts Traunstein am Ende kippte und der Fall 2016 neu aufgerollt werden musste, war durchaus nachzuvollziehen. Im Februar 2016 wurde der Macheten-Mann dann schließlich zur unbegrenzten Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt. Eine zunächst eingelegte Revision wurde zurückgenommen, sodass das die Rechtskraft am 29. März 2016 eintrat.
„Ob konkret eine Gefahr bestand, wissen wir nicht, aber abstrakt war das brandgefährlich“, sagte der Richter Norbert Pollock damals. „Und was würde passieren, wenn wir den Angeklagten heute aus der Unterbringung entlassen?“ Nach wie vor scheint diese Frage brandaktuell: In regelmäßigen Abständen, soll seit seiner Einweisung überprüft werden, ob und wie sich der Zustand des „Macheten-Mannes“ verbessert hat. Ob und wann er also auf freien Fuß gesetzt werden kann, bleibt ein Rätsel.
Die Ermittlungen zum „Macheten-Mann“ aus Neuötting




