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Diskussion zum Windpark im Landkreis Altötting

Missachtung des Bürgerwillens? Anwalt: „Bürgerbegehren gegen Windräder immer noch möglich“

Im Öttinger und Burghauser Forst sollen 27 Windräder erbaut werden: Die Bürgerinitiative Gegenwind will das verhindern.
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Im Öttinger und Burghauser Forst sollen 27 Windräder erbaut werden: Die Bürgerinitiative Gegenwind will das verhindern.

Die Abschaffung der Kommunalklausel der Bayerischen Staatsforsten führte erneut zu Diskussionen im Landkreis Altötting: Während die BI „Gegenwind“ eine „Missachtung des Bürgerwillens“ sieht, kann Fachanwalt Frank C. Starke keinerlei Einschränkung der Bürgerbeteiligung erkennen.

Landkreis Altötting – Vergangene Woche gaben die Bayerischen Staatsforsten bekannt, dass die Kommunalklausel abgeschafft werde, durch die Kommunen bisher ein Vetorecht gegen Windkraftprojekte in den Staatsforsten eingeräumt worden war. Im Landkreis Altötting, wo 27 Windräder im Öttinger und Burghauser Forst entstehen sollen, führte dies zu harscher Kritik seitens der Windpark-Gegner: Die Bürgerinitiative (BI) Gegenwind sieht gar eine Missachtung des Bürgerwillens. Frank C. Starke, der ehemalige Anwalt der BI und Fachanwalt für Verwaltungsrecht betont jedoch, dass Bürgerbegehren weiterhin möglich sind und die Bürgerbeteiligung nicht geschwächt wird.

Antworten auf Fragen und Kritik von Gegenwind

In einer Pressemitteilung gab die BI bekannt, dass sie eine Anfrage an das Ministerium gestellt habe, welche Auswirkungen die Abschaffung der Kommunalklausel auf das Windpark-Projekt in Altötting habe: „Die BI wollte wissen, ob die Änderung der Kommunalklausel rückwirkend gilt, ob sie auch bisherige Abstimmungen betrifft und was das für die Gemeinden Kastl und Emmerting bedeutet, die ihr ‚Ja‘ zum Windpark verweigert haben.“ Gegenüber der Presse hatte ein Sprecher der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) mitgeteilt, dass das Ergebnis des Bürgerentscheids in Mehring selbstverständlich beachtet werde. Die Planung des Windparks werde ohne Windenergieanlagen auf Mehringer Gemeindegebiet fortgesetzt.

Die BI sieht die Abschaffung der Klausel als eine „massive Beschneidung der Bürgerbeteiligung“. „Sieht so gelebte Demokratie aus?“, fragt die BI in ihrer Pressemitteilung und behauptet: „Da die Bürger offenbar immer öfter etwas anderes möchten als die Staatsregierung, haben der Ministerrat und Minister Aiwanger beschlossen, in Sachen Windkraft die Bürger erst gar nicht mehr zu fragen.“ Der Sprecher der Bayerischen Staatsforsten betonte jedoch ausdrücklich: „Auch künftig sind Bürgerentscheide im Gebiet des Windpark Altötting selbstverständlich möglich.“ Zudem würden Belange der jeweiligen Standortgemeinde, wie beispielsweise die Zahl der Windräder, im Sinne der Akzeptanzförderung für Windenergieprojekte auch weiterhin bestmöglich berücksichtigt, so die BaySF.

Die aktuellen Standorte der geplanten Windräder im Landkreis Altötting.

Rechtslage aus Sicht eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht

Frank C. Starke, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Bad Reichenhall, äußerte keinerlei Bedenken bezüglich einer Einschränkung der Bürgerbeteiligung. „Bürgerbegehren gegen Windräder im Staatsforst sind natürlich weiterhin möglich“, so Starke. Bei der Kommunalklausel handele es sich lediglich eine interne Vorgabe der BaySF, in der man sich selbst auferlegte, Grundstücke für Windräder nicht zur Verfügung zu stellen, wenn die Kommunen kein Einvernehmen erteilen. „Die Kommunen können aber weiterhin durch einen Gemeinderatsbeschluss oder einen Bürgerentscheid ihr Einvernehmen verweigern“, erklärt Starke. Somit bleibe die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung bestehen, auch wenn die BaySF nun flexibler in ihrer Planung seien.

Der Aufsichtsratsvorsitzende der BaySF, Hubert Aiwanger, hatte mitgeteilt, dass die Kommunalklausel zu erheblichen Verzögerungen und Unsicherheiten bei Windprojekten im Staatsforst geführt habe. Durch sie seien die bundesrechtlich vorgegebenen und landespolitisch übernommenen Ziele des Wind-an-Land-Gesetzes durchkreuzt worden. Auch im Wettbewerb mit Projekten in Privatwäldern seien die BaySF durch die Klausel erheblich benachteiligt worden.

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