Rocker wegen Körperverletzung verurteilt
Mit Schlagstock, Axtstiel und Holzknüppel in die Disko: Mitglieder der Hells Angels vor Gericht
Am Amtsgericht Altötting wurden am 12. März vier Mitglieder der Hells Angels wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Mit Schlagwerkzeugen waren sie im Februar 2023 in eine Töginger Diskothek eingelaufen.
Altötting – Am 12. März 2025 fand vor dem Amtsgericht Altötting der Prozess gegen vier Mitglieder der Hells Angels aus Töging statt. Bereits im Mai 2023 hatte diesbezüglich eine Razzia im Clubhaus und in Wohnungen von Mitgliedern der Rockergruppierung stattgefunden. Hintergrund war eine Schlägerei in einer Töginger Diskothek, an der laut Polizei eine größere Anzahl von Mitgliedern des Charter Southgate der Hells Angels beteiligt war. Vier von ihnen wurden nun wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung unter Zuhilfenahme von Schlagwerkzeugen verurteilt. Alle erhielten Bewährungsstrafen.
Mit Axtstiel, Holzknüppel und Schlagstock in die Disko
Die Angeklagten stammen überwiegend aus Töging und sind zwischen 23 und 46 Jahre alt. In vollumfänglichen Geständnissen bestätigten sie die Anklage, die ihnen vorwarf, in der Nacht vom 12. Februar 2023 mit Schlagstock, Axtstiel und Holzknüppel bewaffnet in eine Töginger Diskothek eingedrungen zu sein und eine Schlägerei mit mehreren Männern angezettelt zu haben. Anlass war wohl eine Auseinandersetzung zwischen dem alkoholisierten K. (42) und einem Unbekannten, bei der K. eine Platzwunde am Kopf erlitt. Daraufhin wollte er mit Verstärkung einen Vergeltungsschlag gegen den Täter durchführen.
Nach der Tat leitete die Polizeiinspektion Altötting umfangreiche Ermittlungen ein. Laut Polizei führten die Durchsuchungsmaßnahmen im Mai 2023 zur Beschlagnahmung zahlreicher Beweismittel, darunter ein Axtstiel mit DNA-Spuren eines Angeklagten und Videoaufnahmen von der Tatnacht in der Diskothek. Zudem wurden auf den Handys mehrerer Angeklagter wohl Inhalte gefunden, die den Nationalsozialismus verherrlichen. Außerdem entdeckten die Ermittler ein Video, das eine weitere Straftat belegen konnte.
Alle Angeklagten geständig
Nach Beginn des Prozesses am Amtsgericht Altötting einigte man sich in einem Rechtsgespräch darauf, dass sich die Angeklagten in zwei Anklagepunkten vollumfänglich geständig zeigen würden, während Staatsanwalt Vitus Auer in zwei weiteren Punkten die Einstellung beantragte. Richter Günther Hammerdinger stellte nach dieser Verständigung Bewährungsstrafen in Aussicht und rief die zahlreichen Zeugen in den Gerichtssaal. Bis auf den sachbearbeitenden Polizeibeamten konnten alle Zeugen entlassen werden.
Sowohl das Plädoyer der Staatsanwaltschaft als auch die Schlussanträge der vier Verteidiger fielen kurz aus. Die Anklage hob hervor, dass es sich um einen Fall von Selbstjustiz mit möglicherweise rassistischen Motiven handeln könnte. Die Verteidigung schloss solche Hintergründe jedoch völlig aus. Die von Staatsanwalt Auer angesetzten Strafen lagen zwischen zehn und 14 Monaten Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung. Weil zwei der Täter keine Vorstrafen hatten und zwei weitere bereits länger straffrei und nicht einschlägig vorbestraft waren, fiel die Bewertung milde aus.
„Vorfall erinnert mich an typische Jugendtaten“
Letztendlich sprach Richter Hammerdinger drei der Angeklagten wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung schuldig und den vierten wegen Körperverletzung in Tatmehrheit mit Körperverletzung und Nötigung. K., der die Schlägerei ausgelöst hatte, erhielt zwölf Monate Freiheitsstrafe, seine Komplizen neun, zehn und zwölf Monate. Alle Angeklagten müssen zudem eine Geldauflage in Höhe von 1.200 bis 1.600 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen.
„Der Vorfall erinnert mich an eine typische Jugendtat“, kommentierte Richter Hammerdinger abschließend. „Da geht man alkoholisiert in die Disko, gerät in eine Auseinandersetzung und bekommt eine Flasche auf den Kopf. Das hätte ich von Männern in vorgerücktem Alter, wie sie es sind, eigentlich nicht erwartet.“ Dennoch habe es sich um eine erhebliche Störung des Friedens gehandelt, und K. sei selbst nicht unerheblich verletzt worden. Hammerdinger empfahl den Angeklagten daher, Diskotheken in den kommenden Jahren zu meiden und sich anderen Freizeitaktivitäten zu widmen.