Handel im großen Stil
Razzia im Raum Altötting: Verdächtiger nach Fund von Marihuana und Waffen in Haft
Ein 19-Jähriger steht im Verdacht, gewerbsmäßig mit Cannabis gehandelt zu haben. Die Kriminalpolizei Mühldorf am Inn hat seit Jahresanfang unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft intensive Ermittlungen gegen den jungen Mann geführt.
Landkreis Altötting – Am Mittwoch (10. April) wurde ein aktuell erlassener Haftbefehl durch das Fachkommissariat für Rauschgiftkriminalität vollzogen. Wie das Polizeipräsidium Oberbayern Süd mitteilt, durchsuchten die Beamten, unterstützt von Einsatzkräften der Zentralen Einsatzdienste (ZED) Traunstein, mehrere Objekte in einer Landkreisgemeinde. Der 19-Jährige wurde der Ermittlungsrichterin vorgeführt.
Die Ermittlungen begannen im Dezember 2023, als in einem Waldstück ein verschlossener Tresor gefunden wurde. Darin befanden sich neben zwei Kilogramm Marihuana und Utensilien für den Rauschgifthandel auch eine Schreckschusspistole. Aufgrund dieser Umstände leitete das Fachkommissariat 4 (Rauschgiftkriminalität) unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein ein Verfahren wegen des Verdachts auf bewaffneten Cannabishandel ein.
Nicht nur mit Cannabis gedealt
Im Zuge der Ermittlungen geriet der 19-Jährige ins Visier der Kriminalpolizisten. Die Hinweise verdichteten sich, dass der Beschuldigte fortwährend im Landkreis mit Cannabis Handel treibt. Daher erließ die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Traunstein einen Haftbefehl gegen den Heranwachsenden. Zudem steht der Verdacht im Raum, dass der junge Mann auch mit Kokain in nicht geringer Menge gehandelt hat.
Bei der Durchsuchung am Mittwochmorgen (10. April) konnten weitere knapp zwei Kilogramm Marihuana, mehrere Tausend Euro Bargeld, mehrere Waffen sowie umfangreiche Gegenstände zum Rauschgifthandel sichergestellt werden.
Lange Strafe droht
Das zum 1. April in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz (KCanG) sieht für den gewerbsmäßigen Cannabishandel als besonders schweren Fall eine Straferwartung von bis zu fünf Jahren vor. Im Fall des bewaffneten Cannabishandels in nicht geringer Menge ist die gesetzlich vorgesehene Strafe in der Regel nicht unter zwei Jahren.
nt