Abschleppfahrer haut nach Unfall ab
Promillefahrten halten Mühldorfer Polizei auf Trab – Mann offenbar von Kollegen angeschwärzt
Die Mühldorfer Polizei hatte es in den vergangenen Tagen gleich mehrfach mit betrunkenen Verkehrsteilnehmern zu tun. In einem Fall erhielten die Beamten offenbar von Arbeitskollegen des Betroffenen einen Tipp – außerdem flüchtete ein betrunkener Abschleppfahrer nach einem Unfall.
Heldenstein/Mettenheim – Bereits am frühen Donnerstagabend (28. November) erhielten die Beamten der Polizeiinspektion (PI) Mühldorf am Inn einen Hinweis auf einen mutmaßlich betrunkenen Autofahrer, der soeben von seiner Arbeitsstelle losgefahren sei. Wenig später konnte eine Streife tatsächlich das genannte Fahrzeug feststellen – ein Versuch, den Wagen anzuhalten und einer Kontrolle zu unterziehen, scheiterte allerdings zunächst.
„Nach einer kurzen Verfolgungsfahrt konnte der Fahrzeuglenker jedoch zur Anhaltung bewegt werden“, bilanzierten die Mühldorfer Beamten am Mittwoch (4. Dezember) in einer Pressemitteilung. Bereits beim ersten Kontakt mit dem Autofahrer hätten die Polizisten eigenen Angaben zufolge eine „erhebliche Alkoholbeeinflussung“ feststellen können. Doch damit nicht genug: Im Lauf der weiteren Kontrolle stellte sich heraus, dass der 34-Jährige aus dem Landkreis Mühldorf am Inn keinen Führerschein besaß und zudem ein Fahrzeug nutzte, das er sich laut den Einsatzkräften „unerlaubt angeeignet“ hatte.
Fahrer von Abschleppwagen haut nach Unfall ab
Nur einen Tag später, am 29. November, mussten sich die Beamten der Mühldorfer Polizei dann erneut um einen betrunkenen Verkehrsteilnehmer kümmern. Der 53 Jahre alte Mann verursachte mit seinem Abschleppwagen laut einer entsprechenden Pressemitteilung zuerst einen Unfall und flüchtete anschließend. Das Fahrzeug habe er dann in einiger Entfernung vom Unfallort geparkt, sei aber wenig später zu seinem Lkw zurückgekehrt und damit weitergefahren.
Letztlich konnte der 53-Jährige von den Beamten an seiner Wohnadresse im Landkreis Mühldorf am Inn angetroffen werden. „Im Rahmen dessen stellte ergaben sich konkrete Anhaltspunkte, dass der Fahrzeuglenker zum Unfallzeitpunkt eine Alkoholisierung aufwies, welche strafrechtlich relevant ist“, so die Polizei abschließend. (aic/Polizeiinspektion Mühldorf am Inn)
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