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Sind Angehörige in der Pflicht?

Corona-Impfung für Demenzkranke im Heim: Wer in diesem Fall entscheiden muss

Eine Corona-Impfung in einem Seniorenheim.
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Corona-Impfungen in Seniorenheimen: Folgende Regelung greift bei demenzkranken Bewohnern.

Seit Ende Dezember 2020 wird in Deutschland gegen Covid-19 geimpft, an erster Stelle alte und pflegebedürftige Menschen. Doch was, wenn jemand an Demenz leidet?

  • Ende Dezember war es soweit: Die erste Corona-Impfung in Deutschland wurde verabreicht. Bis 4. Januar 2021 sind dem Robert Koch-Institut (RKI) zufolge bereits 265.986 Impfdosen verabreicht worden.
  • Die Schwächsten haben Vorrang in der Impf-Reihenfolge, dazu gehören Bewohner von Seniorenheimen und Ü-80-Jährige.
  • Doch was, wenn ein älterer Mensch an Demenz leidet und aufgrund der Erkrankung keine Einwilligung für die Impfung abgeben kann?

Da aktuell nicht ausreichend Impfstoff für alle Impfwilligen zur Verfügung steht, muss die Regierung priorisieren. Dabei gilt: Je höher das Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf und je höher die Ansteckungsgefahr, desto eher sollte geimpft werden. Nach der seit 15. Dezember gültigen Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO)* basiert, werden demnach folgende Gruppen zuerst geimpft: Ü-80-Jährige, Bewohner von Pflegeheimen, Pfleger und andere Beschäftigte im Gesundheitswesen, die einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind.

Die Corona-Impfung ist freiwillig: Wer zustimmt wird geimpft, wer sich nicht immunisieren lassen möchte, wird nicht geimpft. Doch wie verhält es sich bei Menschen mit Demenz, die keine informierte Entscheidung treffen können? Das Bayerische Justizministerium gibt Antworten.

Corona-Impfung bei Demenzkranken: Wann Angehörige entscheiden müssen

Pressesprecher Florian Lindemann schreibt der Passauer Neuen Presse zufolge: „Vorab: Ob der Betroffene selbst in die Impfung einwilligen kann oder sein Vertreter in die Impfung einwilligen muss, hängt davon ab, ob der Betroffene einwilligungsfähig ist. (...) Sie ist gegeben, wenn der Betroffene die Art, Notwendigkeit, Bedeutung und die Folgen und Risiken der medizinischen Maßnahmen verstehen und abwägen kann“. Letztlich muss der behandelnde Arzt entscheiden, ob der Patient in der Lage ist, eine eigenständige Impf-Entscheidung zu treffen. Ist die Demenz bereits weit fortgeschritten, ist dies in der Regel allerdings nicht mehr der Fall.

Dann „muss die Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Einwilligung durch einen hierzu Berechtigten erfolgen“, so Florian Lindemann. Das könne der gesetzliche Vertreter („Betreuer mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge“), aber auch ein Vorsorgebevollmächtigter sein. Bei einer Vorsorgevollmacht sei ausschlaggebend, welche Bereiche abgedeckt sind: „In der Regel dürfte die Aufgabe der Gesundheitssorge von den allermeisten Vorsorgevollmachten erfasst sein, weil andernfalls die Vorsorgevollmacht eine Betreuung in der Regel nicht vermeiden kann“, fasst es Lindemann vom Bayerischen Justizministerium zusammen. (jg) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Mehr Quellen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/corona-impfung-zulassung-1830894; https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html

Umfrage zum Thema Corona-Impfung

Weiterlesen: Corona-Impfung: Fieber, Übelkeit, Muskelschmerzen – Krankenschwester berichtet über Nebenwirkungen.

Der lebensrettende Pieks: Diese Risikogruppen sollten sich gegen Grippe impfen lassen

Die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts (RKI) in Berlin gibt Empfehlungen ab, welche Menschen sich impfen lassen sollten. Gehören Sie auch zur Risikogruppe? (Stand: Juli 2013)
Die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts (RKI) in Berlin gibt Empfehlungen ab, welche Menschen sich impfen lassen sollten. Gehören Sie auch zur Risikogruppe? (Stand: Juli 2013) © dpa
RENTE: Ab 2014 sollen Erziehungszeiten für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, mit einem zusätzlichen Rentenpunkt belohnt werden. Das entspricht bei zwei Kindern durchschnittlich 650 Euro mehr Rente im Jahr. Die Finanzierung - mehrere Milliarden Euro pro Jahr - sei durch die gute finanzielle Lage der Rentenversicherung und Mittel aus dem Zuschuss des Bundes möglich. Ferner sollen Armutsrenten verhindert werden. Jeder, der 40 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und privat vorgesorgt hat, soll einen Zuschuss zur Rente auf 850 Euro erhalten. Für die 2,6 Millionen Selbstständigen soll eine Altersvorsorgepflicht eingeführt werden.
Das Immunsystem älterer Menschen reagiert zwar weniger stark auf die Impfung, dennoch empfehlen die Experten das Serum. Im Falle einer Erkrankung fallen die Symptome schwächer aus. Da für Menschen über 60 Jahre ein erhöhtes Risiko für schwere oder gar tödliche Komplikationen besteht, ist die Impfung dringend angebracht. © picture alliance / dpa
Wie bei älteren Menschen besteht auch bei Schwangeren ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe. Daher raten die Gesundheitsexperten auch werdenden Müttern ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel zur Impfung. Schwangere, die bereits an einer Grunderkrankung leiden, können sich nach Absprache mit dem Arzt auch schon früher pieksen lassen.
Wie bei älteren Menschen besteht auch bei Schwangeren ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe. Daher raten die Gesundheitsexperten auch werdenden Müttern ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel zur Impfung. Schwangere, die bereits an einer Grunderkrankung leiden, können sich nach Absprache mit dem Arzt auch schon früher pieksen lassen. © dpa
Erwachsene und Kinder, die an einer chronischen Erkrankung wie beispielsweise Asthma leiden, gehören ebenfalls zu den Risikogruppen.
Erwachsene und Kinder, die an einer chronischen Erkrankung wie beispielsweise Asthma leiden, gehören ebenfalls zu den Risikogruppen. © fkn, Mundipharma
Auch Menschen mit chronischen Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herzinsuffizienz oder Bluthochdruck wird die Grippe-Impfung nahe gelegt.
Auch Menschen mit chronischen Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herzinsuffizienz oder Bluthochdruck wird die Grippe-Impfung nahe gelegt. © dpa
Kinder dürfen frühestens ab einem Alter von sechs Monaten gegen die Grippe geimpft werden.
Kinder dürfen frühestens ab einem Alter von sechs Monaten gegen die Grippe geimpft werden. © dpa
Diabetes Typ 1
Wer an chronischen Stoffwechsel-Erkrankungen wie Zucker (Diabetes Mellitus), an chronischen Nierenerkrankungen, Blutarmut (Anämie), an angeborenen oder erworbenen Immunstörungen wie Abwehrschwäche nach Organtransplantationen, bei Chemotherapien oder HIV-Infektionen leidet, sollte sich die Grippe-Impfung nicht entgehen lassen. © picture alliance / dpa
Ebenso Menschen mit chronisch neurologischen Krankheiten wie beispielsweise Multipler Sklerose gehören zu den Risikogruppen.
Ebenso Menschen mit chronisch neurologischen Krankheiten wie beispielsweise Multipler Sklerose gehören zu den Risikogruppen. © dpa
Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Arztpraxen oder Angestellte in Einrichtungen mit erhöhtem Publikumsverkehr laufen Gefahr, durch ihre Arbeit sich selbst oder andere anzustecken - die Grippe-Impfung ist daher eigentlich Pflicht.
Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Arztpraxen oder Angestellte in Einrichtungen mit erhöhtem Publikumsverkehr laufen Gefahr, durch ihre Arbeit sich selbst oder andere anzustecken - die Grippe-Impfung ist daher eigentlich Pflicht. © dpa
Patientenvertreter fordern die Offenlegung aller Fakten über den Zustand in deutschen Pflegeheimen.
Die Bewohner von Pflege- und Altenheimen sind ebenfalls besonders gefährdet. © dpa
Urlauber ab 60 Jahren oder chronisch Kranke, die verreisen wollen, sollten sich spätestens zwei Wochen vor der Abreise pieksen lassen.
Urlauber ab 60 Jahren oder chronisch Kranke, die verreisen wollen, sollten sich spätestens zwei Wochen vor der Abreise pieksen lassen. © dpa
Menschen, die häufig mit Geflügel, auch mit Wildvögeln in Berührung kommen, zählen auch als Risikogruppe.
Menschen, die häufig mit Geflügel, auch mit Wildvögeln in Berührung kommen, zählen auch als Risikogruppe. © dpa
NICHT impfen lassen dürfen sich Menschen, die allergisch reagieren auf Hühnereiweiß. Der Impfstoff wird in Hühnereiern gezüchtet. Wer aktuell unter Fieber leidet, sollte mit der Imfpung warten, bis die Erkrankung abgeklungen ist.
NICHT impfen lassen dürfen sich Menschen, die allergisch reagieren auf Hühnereiweiß. Der Impfstoff wird in Hühnereiern gezüchtet. Wer aktuell unter Fieber leidet, sollte mit der Imfpung warten, bis die Erkrankung abgeklungen ist. © -
Die meisten Krankenkassen in Deutschland übernehmen freiwillig die Kosten für die saisonale Grippeimpfung. Über-60-Jährige und chronisch Kranke müssen in der Regel nichts bezahlen.
Die meisten Krankenkassen in Deutschland übernehmen freiwillig die Kosten für die saisonale Grippeimpfung. Über-60-Jährige und chronisch Kranke müssen in der Regel nichts bezahlen. © dpa

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