Darunter auch „Heidi“ und „Top Gun“
„Verletzung des sittlichen Empfindens“: Diese 700 Filme sind an Karfreitag verboten
Der Karfreitag nimmt an Ostern eine so große Bedeutung ein, dass es einige Regeln zu beachten gibt. So sind zahlreiche Filme an dem „stillen Feiertag“ verboten:
Der Karfreitag, ein Eckpfeiler der Osterfeiertage, ist bekannt für seine besinnliche Stille und die damit verbundenen Einschränkungen im öffentlichen Leben. Nicht jedem ist jedoch bewusst, dass diese Stille auch eine bemerkenswerte Liste von Filmen umfasst, deren öffentliche Vorführung an diesem Tag untersagt ist. Über 700 Werke finden sich auf dieser Liste, ein Kaleidoskop an Genres, das von heiteren Komödien bis hin zu düsteren Thrillern reicht.
„Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens“
Für Filmfans, die das lange Osterwochenende traditionell mit einem Marathon ihrer Lieblingsfilme zelebrieren möchten, könnte der Karfreitag somit zur unerwarteten Hürde werden. Denn die Auswahl der am „stillen Feiertag“ verbotenen Filme ist so vielfältig wie überraschend. Einerseits nachvollziehbar, dass bestimmte Inhalte nicht mit der religiösen und sittlichen Ernsthaftigkeit des Tages harmonieren, werfen die Kriterien für die Aufnahme in diese Liste dennoch Fragen auf. Von Animationsfilmen für die jüngsten Zuschauer bis hin zu klassischen Horrorstreifen, die Auswahl scheint auf den ersten Blick willkürlich.
Diese Entscheidungen trifft ein Gremium der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), das darauf achtet, ob ein Film so sehr gegen den Geist eines stillen Feiertags verstößt, dass „eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens“ droht. So mag die öffentliche Vorführung von „Heidi in den Bergen“ an manchen Tagen unbedenklich sein, am Karfreitag jedoch zieht sie ebenso die rote Linie wie Thriller und Actionfilme. Die komplette Liste findet Ihr hier.
Welche Kinofilme an stillen Feiertagen verboten sind
Die Liste der Verbote liest sich wie das Who‘s Who der Filmgeschichte: von „Monty Python – Das Leben des Brian“ über „Ghostbusters – Die Geisterjäger“ und „Heidi in den Bergen“ bis hin zu „Mary Poppins“. Auch moderne Klassiker wie „28 Days Later“, „Crank 2: High Voltage“ und „Top Gun“ entgehen der Indizierung nicht. Neben der Absurdität, dass neben brutalen Horrorfilmen auch unschuldige Familienfilme aufgeführt sind, lässt die Vielfalt der Genres kaum eine Richtung aus.
Doch es gibt einen Silberstreif am Horizont für diejenigen, die ihre Lieblingsfilme nicht missen möchten. Die Beschränkungen gelten ausschließlich für öffentliche Vorführungen. Im privaten Kreis, sei es über DVD, Streaming-Dienste oder im Fernsehen, steht einem ungestörten Filmgenuss nichts im Wege. So bleibt der Karfreitag zwar ein Tag der Einschränkungen im öffentlichen Raum, bietet aber im privaten Rahmen die Freiheit, auch verbotene Früchte zu genießen.
mh