Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Drei Monate Freiheitsstrafe?

Anwalt ordnet Nazi-Parolen auf Sylt ein: Diese Konsequenzen drohen den jungen Menschen

Am Pfingstwochenende ist auf Sylt ein Video entstanden, das junge Erwachsene zeigt, die „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus!“ singen.
+
Am Pfingstwochenende ist auf Sylt ein Video entstanden, das junge Erwachsene zeigt, die „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus!“ singen.

Eine Gruppe junger Menschen singt am Pfingstwochenende auf Sylt rassistische Parolen. Ein Anwalt für Strafrecht erklärt, welche Strafe sie dafür bekommen könnten.

Ein Video, in dem eine Gruppe junger Menschen zur Melodie von „L’amour Toujours“ von Gigi D‘Agostino vor einem Lokal in Sylt rassistische Parolen grölt, hat auf Social Media Empörung ausgelöst. Nun ermittelt das Kommissariat Staatsschutz der Polizei. Es sei nicht auszuschließen, dass im Rahmen der Ermittlungen weitere Tatverdächtige hinzukommen, die auf diesem Video nicht abgebildet sind, teilt die Polizei Flensburg mit.

„Und sie fühlen sich so sicher“, schreibt die SPD-Politikerin Sawsan Chebli, die das Video am Abend des 23. Mai auf X teilt. Vielleicht auch deswegen, weil der „eventuell notwendige Strafverteidiger auf jeden Fall bezahlt werden kann“, sagt der Anwalt für Strafrecht Sören Grigutsch BuzzFeed News Deutschland, von IPPEN.MEDIA.

Womit die jungen Leute nach den rassistischen Parolen auf Sylt eventuell rechnen müssen

Im schlimmsten Fall könnten die Parolen den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erfüllen, sagt Grigutsch von der Kanzlei Buse, Herz, Grunst. Für alle Personen ab 21 Jahren drohen dafür Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Wer 18 bis einschließlich 20 Jahre ist, gilt als Heranwachsender. Je nach Entwicklungsstand kommt dann das Jugendstrafrecht oder eben das strengere Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung. Für Jugendliche (zwischen 14 und 17 Jahren) gelten andere Strafen, aber es sei dieselbe Straftat.

Wie wahrscheinlich ist eine Verurteilung wegen Volksverhetzung? „Es besteht ein gewisses Spannungsfeld zur grundgesetzlich abgesicherten Meinungsfreiheit“, sagt Grigutsch. Es sei legitim, zu denken und auch zu äußern, dass keine Ausländer in Deutschland leben sollen. Laut einem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2010, brauche es zur Äußerung noch besondere Begleitumstände, um ihr den „notwendigen volksverhetzenden Charakter zu verleihen“. Zum Beispiel, wenn sie zum Hass aufzustacheln oder zu Gewalt- oder Willkür gegen Teile der Bevölkerung auffordern.

„Hier wird man in beide Richtungen argumentieren können“, sagt der Strafrechtler BuzzFeed News Deutschland. „Letztlich bleibt aber immer das Risiko, dass Staatsanwaltschaft und später Gericht der Auffassung sind, dass diese Begleitumstände gegeben sind und eine Volksverhetzung vorliegt. Und dann ist man auch schnell in dem Strafmaß, das zur Eintragung ins Führungszeugnis führt.“

Dies ist ein Artikel von BuzzFeed News Deutschland. Wir sind ein Teil des IPPEN.MEDIA-Netzwerkes. Hier gibt es alle Beiträge von BuzzFeed News Deutschland.

Mehr zum Thema: Der AfD-Politiker Andreas Winhart wurde nicht wegen Volksverhetzung verurteilt

„Vorbestraft“: Wann bei Nazi-Parolen der Eintrag ins Führungszeugnis droht

Wer eine Nazi-Parole mitsingt, und von einem Richter oder Richterin wegen Volksverhetzung verurteilt wird, landet im Bundeszentralregister. Je nachdem, wie hoch das Strafmaß ausfällt, könne es dann auch zu einem Eintrag ins Führungszeugnis kommen. Die Grenze liege hier bei 90 Tagessätzen für Geldstrafen und bei drei Monaten für Freiheitsstrafen, was bei Volksverhetzung schon erreicht wäre, sagt der Anwalt.

„Alles, was darüber hinaus geht, erscheint im Führungszeugnis und wenn Sie eines vorlegen müssen, steht dann für mehrere Jahre drin, dass Sie am Tag X durch das Gericht Y wegen Volksverhetzung zu einer Geld-/Freiheitsstrafe in Höhe Z verurteilt wurden. Sie gelten dann als vorbestraft“, erklärt Grigutsch BuzzFeed News Deutschland.

Vorgelegt werden müsse so ein Führungszeugnis dann in Bewerbungsprozessen, bei Funktionen in Sportvereinen oder bei bestimmten behördlichen Genehmigungen. Was also tun, wenn um einen herum alle Personen wie bei dem Vorfall auf Sylt„Ausländer raus!“ oder „Deutschland den Deutschen“ singen?

„Ich würde stets dazu raten, die Polizei zu rufen und oder zu dokumentieren und dann eine Strafanzeige zu stellen“, rät der Anwalt. Ob man selbst eingreife und auf die Problematik hinweise, dass es sich keineswegs nur um einen Spaß handele, würde er von der Situation abhängig machen. „Droht eine Eskalation, sollte man dies stets vermeiden.“

Kommentare