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Wegen Verleumdung

Gil Ofarim nach Antisemitismusvorwürfen gegen Hotel von Staatsanwaltschaft angeklagt

Der Sänger Gil Ofarim 2020 bei einem Interview. Der Musiker wurde wegen falscher Verdächtigung angeklagt.
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Der Sänger Gil Ofarim 2020 bei einem Interview. Der Musiker wurde wegen falscher Verdächtigung angeklagt.

Musiker Gil Ofarim wurde von der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt.

Hinweis der Redaktion

Liebe Leserinnen und Leser, versehentlich wurde die Uhrzeit dieses Artikels aktualisiert.

Das eigentliche Veröffentlichungsdatum lautet: 31.03.2022.

Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

Leipzig - Wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung hat die Staatsanwaltschaft Leipzig rund sechs Monate nach den Antisemitismus-Vorwürfen des Musikers Gil Ofarim nun Anklage gegen den Künstler erhoben. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Bei umfangreichen Ermittlungen sei herausgekommen, dass sich der angebliche Antisemitismus-Vorfall in einem Leipziger Hotel nicht so zugetragen habe, wie Ofarim es in einem Video geschildert hatte. Das Ermittlungsverfahren gegen einen Hotelmitarbeiter wurde eingestellt. Ofarims Management ist für eine Stellungnahme des Künstlers angefragt.

Gegenüber der dpa teilte Ofarims Management mit, dass derzeit keine Auskünfte gegeben werden könnten und bat dafür um Verständnis. Die Betreiber des Hotels reagierten erleichtert auf das Ergebnis der Ermittlungen. Der Zentralrat der Juden warnte vor einer Vorverurteilung.

Gil Ofarim nach Antisemitismusvorwurf wegen Verleumdung angeklagt

Ofarim hatte das Video Anfang Oktober 2021 vor dem Hotel aufgenommen und darin gesagt, dass ihn ein Mitarbeiter des Hotels aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen. Das Video ging viral und löste zahlreiche Solidaritätsbekundungen aus. Ofarim erstattete später Anzeige, aber auch der betroffene Hotelmitarbeiter wehrte sich und zeigte seinerseits den Musiker wegen Verleumdung an.

Die Staatsanwaltschaft kommt nach eigenen Angaben „in der Gesamtschau“ zu dem Ergebnis, dass sich das Geschehen, wie es Ofarim geschildert hat, so nicht ereignet hat. Der Musiker habe die Unwahrheit gesagt. Das Landgericht Leipzig muss nun entscheiden, ob es die Anklage gegen den Musiker zulässt. (dpa)

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