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Bittere Wahrheit hinter Asylstatistik

Fast 1 Million abgelehnte Asylbewerber leben hier – Abschiebung auf Papier, Alltag in Deutschland

Bund: Niedersachsen könnte Dublin-Zentrum einrichten
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Die Diskussion um schnellere Abschiebungen sorgt für Spannungen in der Landespolitik. (Symbolbild)

Fast eine Million Menschen haben in Deutschland einen abgelehnten Asylantrag – und leben trotzdem weiter hier. Neue Zahlen der Bundesregierung heizen die Debatte um Abschiebungen, Duldungen und Bleiberechte erneut an.

Deutschland - Neue Zahlen der Bundesregierung sorgen für Diskussionen: Laut einem Bericht der Bild-Zeitung leben derzeit rund 934.000 Menschen mit abgelehntem Asylantrag in Deutschland. Die Zeitung beruft sich dabei auf Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stichtag 31. Oktober 2025, die auf eine Kleine Anfrage der AfD zurückgehen.

Schon 2023 hatte die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl auf Grundlage offizieller Statistiken darauf hingewiesen, dass in Deutschland „fast 900.000“ abgelehnte Asylbewerber leben. Die nun veröffentlichten Zahlen deuten darauf hin, dass diese Gruppe weiter gewachsen ist.

Wer ist in der Statistik erfasst?

Nach Informationen der Bild sollen im AZR insgesamt 934.553 ausländische Staatsangehörige mit abgelehntem Asylantrag verzeichnet sein. Dem Bericht zufolge stellen:

  • Afghanen mit rund 153.550 Personen,
  • Türken mit etwa 93.762 Personen und
  • Kosovaren mit etwa 68.261 Personen

die drei größten Gruppen unter den abgelehnten Asylbewerbern.

Parallel dazu leben laut denselben Regierungsangaben mehr als 2,38 Millionen Menschen mit einem anerkannten Schutzstatus in Deutschland – darunter vor allem Geflüchtete aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz nach der EU-Massenzustromrichtlinie sowie anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte.

„Abgelehnt“ heißt nicht automatisch „ausreisepflichtig“

Wichtig ist die Unterscheidung: Nicht jeder abgelehnte Asylbewerber muss sofort ausreisen.

  • Ein Asylantrag kann rechtskräftig abgelehnt sein, die betroffene Person hat aber inzwischen einen anderen Aufenthaltstitel (z. B. wegen Arbeit, Ausbildung oder Familiennachzug).
  • Andere erhalten eine sogenannte Duldung, wenn eine Abschiebung vorübergehend nicht möglich ist – etwa weil keine Reisedokumente vorliegen, weil im Herkunftsland Krieg herrscht oder weil schwere Krankheit, Ausbildung oder enge Familienbindungen im Weg stehen.

Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lebten Ende 2023 rund 242.000 ausreisepflichtige Personen in Deutschland, von denen etwa 55 Prozent aufgrund eines abgelehnten Asylantrags ausreisepflichtig waren. Ein Großteil dieser Gruppe – rund 87 Prozent – verfügte über eine Duldung und konnte daher nicht kurzfristig abgeschoben werden.

Auch die Bundesregierung selbst weist in parlamentarischen Antworten darauf hin, dass die Zahl der vollziehbar Ausreisepflichtigen deutlich niedriger liegt als die Gesamtzahl der abgelehnten Asylbewerber. Zum Ende des Jahres 2024 waren demnach gut 220.000 Personen als vollziehbar ausreisepflichtig registriert, davon rund 178.500 mit Duldung.

Warum viele doch in Deutschland bleiben

Die Frage, warum so viele abgelehnte Asylbewerber weiterhin in Deutschland leben, ist politisch umstritten – juristisch und praktisch aber komplex:

  • Laut Mediendienst Integration sind fehlende Reisedokumente der häufigste Grund für eine Duldung abgelehnter Asylbewerber. Ohne gültigen Pass oder Ersatzpapiere ist eine Abschiebung oft nicht durchführbar.
  • Hinzu kommen rechtliche Abschiebehindernisse – etwa drohende Folter, Todesstrafe oder Bürgerkrieg im Herkunftsland – sowie familiäre Bindungen in Deutschland.

Politischer Streit um die Zahlen

Die aktuellen Daten stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Die AfD sieht sich durch die neuen Zahlen nach eigenen Aussagen in ihrer Forderung nach deutlich härteren Abschieberegeln bestätigt. Andere Parteien setzen ebenfalls auf beschleunigte Verfahren und konsequentere Rückführungen, warnen aber zugleich vor pauschalen Schuldzuweisungen.

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