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Lockerungen treten in Kraft

Neue Corona-Regeln für Deutschland: Was sich ab heute in Ihrem Bundesland ändert - und was verboten bleibt

Im Kampf gegen das Coronavirus hat die Regierung in Deutschland weitreichende Einschränkungen verhängt. Ab diesem Montag gibt es erste Lockerungen. Ein Überblick.

  • Um die Ausbreitung des Coronavirus* einzudämmen, mussten sich Bürger in den letzten Wochen stark einschränken.
  • Nun sollen erste Corona-Regeln gelockert werden.
  • Die Deutschen haben daher ab diesem Montag wieder mehr Freiheiten, doch es herrscht noch lange kein Normalzustand. 
  • Hier finden Sie die grundlegenden Fakten zum Coronavirus* und die Corona-News aus Deutschland. Außerdem finden Sie hier aktuelle Fallzahlen in Deutschland als Karte*. Derzeit gibt es die folgenden Empfehlungen zu Corona-Schutzmaßnahmen*.

Berlin - Nach einem Monat weitgehenden Stillstands in Deutschland werden von diesem Montag an die ersten Corona-Auflagen* schrittweise gelockert. Was sich nun ändert: 

Coronavirus-Regeln in Deutschland: Diese Lockerungen treten ab Montag, 20. April, in Kraft

  • 1. Geschäfte mit einer Ladenfläche bis zu 800 Quadratmetern dürfen wieder öffnen. Für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler gilt die Begrenzung nicht. Wann wo geöffnet wird, entscheiden die Länder. In Bayern wird diese Regel sehr strikt ausgelegt*.
  • 2. Zoos öffnen ebenfalls wieder, in manchen Regionen schon ab Montag.
  • 3. Die ersten Schüler kommen in Sachsen für Prüfungsvorbereitungen in die Schulen zurück. Berlin und Brandenburg beginnen mit den Prüfungen, als erste hatten aber Hessen und Rheinland-Pfalz begonnen.
  • 4. An Hochschulen dürfen Prüfungen stattfinden. Labore, Bibliotheken und Archive dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen.
  • 5. Krankschreibungen per Telefon bei Erkältungssymptomen sind ab Montag nicht mehr möglich. Wer ein Attest braucht, muss zum Arzt.
  • 6. Sachsen führt als erstes Bundesland am Montag eine flächendeckende Mund-Nasen-Schutz*-Pflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften ein.
  • 7. Sachsen erlaubt auch Gottesdienste wieder, die anderswo noch verboten bleiben. Teilnehmen dürfen maximal 15 Gläubige.

Coronavirus: Diese Regeln gelten trotz Lockerungen weiterhin

Welche Einschränkungen wegen der Corona-Krise auch nach den Lockerungen noch gelten:

  • 1. Kitas bleiben geschlossen, die Notbetreuung soll aber ausgeweitet werden. Auch hier regeln die Länder selbst, wie sie vorgehen.
  • 2. Die Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern gelten weiterhin.
  • 3. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten. Was alles unter „Großveranstaltung“ fällt, wird noch geklärt. Bundesligaspiele vor Publikum werden in dieser Saison nicht mehr stattfinden*.
  • 4. Auf Reisen auch zu Verwandten soll weiterhin verzichtet werden bleiben. Touristische Übernachtungen sind nicht gestattet. Für Auslandsreisen gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung*.
  • 6. Restaurants und Bars dürfen nur Außer-Haus-Service anbieten.
  • 7. Geschlossen bleiben auch Kultureinrichtungen, Schwimmbäder, Spielplätze, Fitnesscenter, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Friseure dürfen ab 4. Mai wieder aufmachen.

Über die ab Montag geltenden Lockerungen der Corona-Regeln informierte Regierungssprecher Steffen Seibert auch im sozialen Netzwerk Twitter:

Als drittes Bundesland führt Bayern die Maskenpflicht ein - wir erklären die Hintergründe dieses Schritts.

dpa,cia

*Merkur.de und tz.de Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

Rubriklistenbild: © dpa / Christian Charisius

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