Regelung ab 20. März
Masken, Hotspots, Tests: Neuer Entwurf zeigt deutschen Corona-Plan für den Sommer - und die Ausnahmen
Am 20. März laufen die Corona-Maßnahmen in Deutschland aus. Doch für danach gibt es schon weitere Überlegungen.
München - Die Ampel-Koalition hat sich nach langwierigen Verhandlungen auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt, mit dem bestimmte Corona-Schutzmaßnahmen auch nach dem 19. März weiter möglich sein sollen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte am Mittwoch im ZDF-„Morgenmagazin“: „Wir haben, glaube ich, einen sehr guten Kompromiss gefunden.“ Er habe mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bis Dienstag darüber verhandelt.
Neue Corona-Regeln: Lauterbach besteht weiter auf Basismaßnahmen
Lauterbach sagte ebenfalls im „Morgenmagazin“, mit der Neuregelung sollten gewisse Basismaßnahmen auch weiterhin möglich sein. Dazu gehöre das Tragen von Masken, unter anderem im öffentlichen Nahverkehr, oder das Testen bei vulnerablen Gruppen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern. „Alles öffnen ist natürlich nicht vorgesehen“, fügte der Gesundheitsminister hinzu.
Die Einigung, die wohl am Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden soll, sieht auch eine Hotspot-Regelung vor. „Wenn die Fallzahlen hoch sind oder gar steigen, und die Krankenhausversorgung sogar gefährdet ist, dann können auch weitergehende Maßnahmen sofort wieder ergriffen werden“, sagte Lauterbach. Dies könnten die Länderparlamente dann „sofort entscheiden“.
Der Bild liegt wohl ein Referenten-Entwurf mit den einzelnen Punkten vor. Der Entwurf muss dann in der kommenden Woche Bundestag und Bundesrat passieren, um noch rechtzeitig am 20. März in Kraft treten zu können. Die bisherige gesetzliche Grundlage für die Corona-Maßnahmen läuft am 19. März aus.
Diese Corona-Basismaßnahmen sollen weiterhin bestehen bleiben
Auch ohne epidemische Notlage von nationaler Tragweite sollen ab dem 20. März gewisse Maßnahmen bestehen bleiben. Wie die Bild berichtet, soll es sich um folgende handeln:
- Maskenpflicht: Sie bleibt wohl in Altenheimen und Krankenhäusern bestehen, um gefährdete Menschen zu schützen. Und auch im öffentlichen Nahverkehr soll sie weiterhin für Gäste und Mitarbeiter gelten – im Fernverkehr jedoch soll die Maske wohl nicht mehr nötig sein.
- Testpflicht: An Orten, wo vulnerable Gruppen sich aufhalten, also Altenheimen und Krankenhäusern, müsse weiterhin ein negativer Schnelltest vorgelegt werden. In Schulen, Gefängnissen und anderen Gruppen-Unterkünften soll die Testpflicht ebenfalls bestehen bleiben.
Neue Regelungen für die Hotspots
Für regionale Hotspots soll es möglich sein, härtere Maßnahmen zu verhängen, wenn „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht“. Jedoch müssten laut Bild die Länderparlamente eine solche Lage und die jeweilige Region per Abstimmung feststellen.
Laut dem Entwurf, der dem Blatt vorliegt, soll eine solche Lage bestehen, wenn in einer Region eine tödlichere Corona-Variante auftritt oder Überlastung des regionalen Gesundheitssystems wegen hoher Infektionszahlen droht. Einen konkreten Schwellenwert gebe es nicht. Somit hätten die Bundesländer jede Menge Spielraum. Die Regeln wären dann:
- Eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
- Abstandsgebote und Hygienekonzepte, vorrangig in Innenräumen.
- Zugangsbeschränkungen für Orte mit Publikumsverkehr, mit 2G, 3G oder ähnlichem.
Während die neuen Regeln beschlossen werden, steigen die Corona-Zahlen in Deutschland wieder. (md mit AFP) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA