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Fall der 1981 getöteten Frederike

Bundesverfassungsgericht: Tatverdächtiger im Mordfall Frederike darf nicht erneut angeklagt werden

Hans von Möhlmann hält ein Foto seiner 1981 ermordeten Tochter Frederike in den Händen. Am 19.08.2015 geht es am Landgericht Lüneburg um die Forderung des Vaters nach Schmerzensgeld.
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Hans von Möhlmann hält ein Foto seiner 1981 ermordeten Tochter Frederike in den Händen. (Archivbild)

Im Fall der getöteten Frederike von Möhlmann hat das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil gefällt. Der Fall darf nicht wieder aufgerollt werden.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuregelung für verfassungswidrig erklärt, die es möglich machte, ein Strafverfahren wegen schwerer Verbrechen bei neuen Beweisen neu aufzurollen. Der Verdächtige im Fall der 1981 getöteten Frederike von Möhlmann hatte mit seiner Verfassungsbeschwerde Erfolg, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe entschied. Einzelne müssten darauf vertrauen dürfen, dass sie nach einem Freispruch nicht noch einmal belangt würden.

Bundesverfassungsgericht: Mehrmalige Anklage für dieselbe Tat verfassungswidrig

Die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Verdächtigen müsse beendet werden, erklärte das Gericht. Der Mann war zwei Jahre nach der Tat aus Mangel an Beweisen rechtskräftig freigesprochen worden. Nach einem neuen DNA-Gutachten und der Gesetzesänderung wurde er im vergangenen Jahr erneut festgenommen und sollte vor Gericht gestellt werden. Deshalb wandte er sich an das Verfassungsgericht. Dieses erklärte die Neuregelung nun für nichtig.

Vor allem für die Hinterbliebenen der 1981 getöteten Frederike von Möhlmann dürfte das Urteil ein schwerer Schlag sein. Das Bundesverfassungsgericht hat Verständnis dafür gezeigt, dass Hinterbliebene von Opfern mit seiner Entscheidung gegen eine Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten Freigesprochener hadern könnten. „Dem Senat ist bewusst, dass dieses Ergebnis für die Angehörigen der 1981 getöteten Schülerin und insbesondere für die Nebenklägerin des Ausgangsverfahrens schmerzhaft und gewiss nicht leicht zu akzeptieren ist“, sagte die Vorsitzende Doris König am Dienstag in Karlsruhe.

Frederike von Möhlmann: Verdächtiger wehrt sich gegen erneute Anklage

In dem Verfahren sei es aber nicht um den konkreten Fall gegangen, sondern um den Umgang mit dem grundlegenden rechtsstaatlichen Grundsatz, dass niemand zweimal wegen derselben Sache vor Gericht gestellt werden kann. Für Aufsehen sorgte der Fall der getöteten Schülerin in den vergangenen Jahren allerdings immer wieder. Die 17-Jährige wurde im Jahr 1981 in der Nähe von Celle vergewaltigt und getötet. Bereits damals war der Tatverdächtige ins Visier der Ermittler gerückt, 1983 folgte jedoch ein Freispruch, weil seine Schuld nicht bewiesen werden konnte.

2012 ergab dann ein molekulargenetisches Gutachten, dass eine DNA-Spur an der Kleidung der Getöteten von dem tatverdächtigen Mann stammen könnte. Nach Inkrafttreten der neuen Gesetzesregelung beantragte die Staatsanwaltschaft daher eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Dagegen wehrt sich der damals Freigesprochene mit seiner Verfassungsbeschwerde.

In einem anderen Cold Case konnten Ermittler erst vor kurzem einen Erfolg vorweisen. 16 Jahre nach dem Mord an Stewardess Claudia K. wird ein Verdächtiger in Hessen festgenommen.

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