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BGH trifft Entscheidung

Vernichtendes Urteil für Verkehrssünder - Jetzt gibt es keine Knöllchen-Ausreden mehr

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein Urteil gefällt, das so manchen Verkehrssünder vor Probleme stellt. Eine Knöllchen-Ausrede ist nun nicht mehr möglich.

  • Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein entscheidendes Urteil gefällt.
  • Bislang konnten sich Falschparker noch um ein Knöllchen herumreden.
  • Das ist jetzt nicht mehr möglich.

Karlsruhe - Ein vernichtendes Urteil für alle Verkehrssünder, die sich gerne einmal um ein Knöllchen herumreden: Falschparker auf Privatparkplätzen können sich künftig nicht mehr vor der Zahlung eines drücken, indem sie pauschal behaupten, sie hätten ihr Auto dort nicht selbst abgestellt. 

BGH-Urteil: Falschparker können sich nicht mehr vor Knöllchen drücken

Grundsätzlich kann ein Strafzettel des Betreibers zwar nur den tatsächlichen Fahrer treffen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschied. Das Problem für Kameras und die Überwachungsfirmen: In den meisten Fällen sei es nur möglich, den Halter des Autos zu bestimmen. Wer tatsächlich gefahren ist, sei häufig unklar. 

Nun gibt es eine Wende: Bestreitet der Halter, der Parksünder zu sein, muss er in Zukunft die anderen möglichen Fahrer nennen. Tut er das nicht, bleibt er laut Urteil des BGH selbst auf den Kosten sitzen (Az. XII ZR 13/19). 

Falschparker müssen zahlen: Bundesgerichtshof fällt Urteil

Bisher waren viele Amts- und Landgerichte davon ausgegangen, dass der Halter niemanden anschwärzen muss. Das machte es Falschparkern leicht: Sie konnten sich relativ simpel aus der Affäre ziehen, indem sie einfach behaupteten, nicht selbst mit dem Auto unterwegs gewesen zu sein.

In dem Fall hatte eine Frau drei Knöllchen nicht bezahlt, deren Wagen zu lang oder unberechtigt auf zwei Krankenhaus-Parkplätzen stand. Das Landgericht Arnsberg muss sie nun erneut dazu befragen, wer - wenn nicht sie - das Auto abgestellt hat.

Bei Verstößen auf dem Parkplatz droht den Autofahrern schnell eine Strafe, wie Merkur.de* berichtet. Dort lesen Sie auch von einem bösen Erwachen einer Frau, die nur kurz in einem Supermarkt einkaufen wollte und zuvor ihren Wagen auf dem dortigen Parkplatz abgestellt hatte. Hunderttausende Strafzettel sind vom OLG Frankfurt für ungültig erklärte worden - welche Folgen das für Parksünder hat, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.

*merkur.de ist Teil des deutschlandweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks

dpa

Rubriklistenbild: © dpa / Fredrik Von Erichsen

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