Welche Strafen drohen
Vier tote Greifvögel im Kreis Rottal-Inn gefunden - Straftat nicht ausgeschlossen
In Niederbayern sorgt der Fund von vier toten Greifvögeln im Landkreis Rottal-Inn für Aufregung. Die Polizei ermittelt.
Zeilarn (Landkreis Rottal-Inn) – Wie die Polizei bereits am Sonntag (16. März) mitgeteilt hatte, waren die Kadaver der Mäusebussarde in einem Wald bei Zeilarn gefunden worden. Eine Straftat schlossen die Beamten nicht aus. Es wurden Ermittlungen eingeleitet und um Zeugenhinweise gebeten. Laut Bundesnaturschutzgesetz sind Greifvögel geschützt.
Wilderei im Kreis Rottal-Inn? Polizei ermittelt
„Die Tötung von Greifvögeln ist kein Kavaliersdelikt!“, schreibt die Polizei. Es handle sich um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden könne. Bereits Anfang 2021 waren mehrere vergiftete Exemplare gefunden worden, damals übernahm eine eigens eingerichtete Ermittlungsgruppe. In elf Fällen wurde den Angaben nach bestätigt, dass die Tiere unerlaubt getötet wurden. Regelmäßig sucht die Polizei in Niederbayern nach Giftködern, Fallen sowie Beweismittel und Spuren – teils auch mit Drohnen und Diensthunden.
Die Zahl polizeilich festgestellter Fälle von Greifvogel-Wilderei sei „erfreulicherweise rückläufig“, teilte die Polizei mit. Im Jahr 2024 seien keine Fälle registriert worden. (fgr/dpa)