Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Klage des Bund Naturschutz

Bayerns umstrittene Wolfsverordnung vor dem Aus

Wolf Archivbild
+
Ein Wolf auf Streifzug (Archivbild).

Es war im Mai 2023, als die neue Wolfsverordnung in Bayern bekannt gegeben wurde. Angewendet wurde sie aber seitdem nie. Nun liegt aber trotzdem beim Verwaltungsgerichtshof.

Update, 15.01 Uhr - Bayerns umstrittene Wolfsverordnung vor dem Aus

Bayerns umstrittene Wolfsverordnung steht unmittelbar vor dem Aus: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dürfte die Regelungen in den kommenden Tagen kippen. Zwar habe das Gericht am Dienstag formal noch nicht entschieden, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Urteil werde in den kommenden Tagen ergehen.

Allerdings habe der Senat in der mündlichen Verhandlung schon seine vorläufige Rechtsauffassung geäußert: Demnach sind die bayerische Wolfsverordnung wie auch die zugehörige Ausführungsverordnung wegen eines formellen Fehlers beziehungsweise Verfahrensmangels unwirksam

Die Verordnungen seien erlassen worden, ohne dass der Bund Naturschutz beteiligt worden sei. Diesem stehe aber gesetzlich ein Beteiligungsrecht zu, von dem nur ausnahmsweise und in engen Grenzen - beispielsweise bei Gefahr im Verzug - abgesehen werden dürfe. Die Voraussetzungen für eine solche Ausnahme erachte der Senat aber als nicht gegeben. 

Die Verordnung war am 1. Mai 2023 in Kraft getreten. Sie sollte den Abschuss von Wölfen erleichtern, wurde aber bisher nie angewendet. Der Wolf ist aber nach europäischem und deutschem Recht eigentlich nach wie vor streng geschützt. 

Erstmeldung, 10.58 Uhr - Wird die Wolfsverordnung gekippt?

München – Knapp 14 Monate nach Inkrafttreten der umstrittenen bayerischen Wolfsverordnung steht diese vor ihrer entscheidenden juristischen Feuertaufe. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss klären, ob europäisches oder deutsches Recht auch im Freistaat im Umgang mit Wölfen gültig ist.

Dabei ist es wahrscheinlich, dass es nach der heutigen Verhandlung noch kein Urteil zu verkünden gibt. Die Entscheidung soll eher in den kommenden Tagen mitgeteilt werden. Kläger in dem Fall ist der Bund Naturschutz Bayern (BN).

Die seit dem 1. Mai 2023 gültige Verordnung soll den Abschuss von Wölfen erleichtern. Der Wolf ist nach europäischem und deutschem Recht aber streng geschützt. Nach der umstrittenen Regelung dürften Wölfe dann abgeschossen werden, wenn sie die Gesundheit des Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährden. Das gilt beispielsweise, wenn sie sich mehrfach Menschen auf unter 30 Metern nähern oder wenn sie über mehrere Tage hinweg in einem Umkreis von weniger als 200 Metern von geschlossenen Ortschaften, Gebäuden oder Stallungen gesehen werden.

Bund Naturschutz zuversichtlich

„Wir gehen davon aus, dass der Verwaltungsgerichtshof unserer Argumentation folgen wird und die bayerische Wolfsverordnung in vielen Punkten kassiert“, hatte BN-Landeschef Richard Mergner schon bei der Einreichung der Klage vor einem Jahr erklärt. „Sie ist nicht vereinbar mit deutschem und europäischem Naturschutzrecht, die Anforderungen an die Tötung einer streng geschützten Art werden massiv ignoriert.“

Nach den Standpunkten der Kläger muss die Wolfsverordnung für unwirksam erklärt werden. Unter anderem bringen sie an, dass der erleichterte Abschuss kontraproduktiv für den Schutz von Weidetieren sei, da Weidetierrisse auf diese Weise nicht verhindert werden könnten.

BN: Wolfsverordnung schützt nicht Bayerns Weidetiere

Der Abschuss eines Wolfs ist nämlich auch nach der Verordnung „zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden“ möglich. Konkret geht es dabei um die Alm- und Weidewirtschaft in den Bergen. Wölfe können somit geschossen werden, wenn sie in „nicht schützbaren Weidegebieten“ auch nur ein einziges Nutztier töten. Dies gilt insbesondere für Gebiete, bei denen ein Herdenschutz entweder nicht möglich oder unzumutbar ist. Die Landratsämter können über den Abschuss selbstständig entscheiden. Bislang waren dafür die Bezirksregierungen zuständig.

Nicht nur bei Tier- und Naturschützern ist die bayerische Wolfsverordnung umstritten. So kam ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zu dem Ergebnis, dass die Verordnung mit dem geltenden Bundes- und EU-Recht nicht vereinbar ist. Es wird bezweifelt, dass Wölfe getötet werden können, obwohl erfolgte Schäden an Weidetieren diesen nicht eindeutig zugeordnet wurden oder werden.

In zehn Regionen Bayerns gibt es aktuell standorttreue Wölfe. Seit Mai gab es laut dem Landesamt für Umwelt nur drei Risse, die Wölfen zugeordnet wurden: Ende Juni zwei tote Ziegen im Landkreis Rhön-Grabfeld und Mitte Mai im selben Landkreis ein totes Schaf. (fgr/dpa)

Kommentare