Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Urteil nach Hausverkauf in Unterwössen

Ärger im Schlager-Paradies: Stefan Mross muss blechen

Unterwössen/Düsseldorf - Ein Hausverkauf in Unterwössen hatte ein juristisches Nachspiel für Stefan Mross. Jetzt hat ein Gericht in Düsseldorf entschieden: Der Trompeter muss zahlen.

Ein Zahnarzt-Paar aus NRW hatte den Chiemgauer Fernsehmoderator und Trompeter Stefan Mross verklagt und ihm arglistige Täuschung vorgeworfen. Mross hatte dem Paar eine Immobilie in Unterwössen mit einem 10.000 Quadratmeter großen Grundstück verkauft.

Service:

Diese Promis wohnen in der Region oder sind hier geboren

Nun hat ein Gericht in Düsseldorf den Volksmusik-Star zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt! Das berichtet die Bild. Wie hoch der Schaden ist, den Mross ersetzen muss, müsse noch festgelegt werden. Zudem sei das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Wissentliche Täuschung

Das Gericht habe sich laut der Zeitung überzeugt gezeigt, dass Mross das Ärzte-Paar wissentlich über die Verwendbarkeit der Immobilie getäuscht habe.

"Das Haus steht in einem Gewerbegebiet. Laut einem Schreiben der Gemeinde an die Mandanten sind die Räume gewerblich zu nutzen. Nur ein Betriebsleiter darf dort eine kleine Wohnung bewohnen", hatte der Anwalt des Paares zur Anklage erklärt.

Lesen Sie auch:

Rubriklistenbild: © dpa

Kommentare