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Tierskandal-Prozess in Memmingen

Kranke Tiere leiden qualvoll und wurden von gesunden Kühen nicht getrennt: Haft für Sohn (25)

Ein Landwirt (l) und sein Sohn (r) sitzen mit ihren Anwälten im Landgericht auf der Anklagebank. Die beiden Männer sind wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Sie sollen zahlreiche kranke Rinder in ihren Ställen leiden gelassen haben und keinen Tierarzt gerufen haben. Nun wird in dem Verfahren das Urteil erwartet.
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Ein Landwirt (l) und sein Sohn (r) sitzen mit ihren Anwälten im Landgericht auf der Anklagebank. Die beiden Männer sind wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Sie sollen zahlreiche kranke Rinder in ihren Ställen leiden gelassen haben und keinen Tierarzt gerufen haben. Nun wird in dem Verfahren das Urteil erwartet.

Memmingen - Im Prozess um gequälte Rinder auf Allgäuer Bauernhöfen sprach das Landgericht Memmingen am Dienstag das Urteil.

Update, 13.10 Uhr - Urteil gesprochen

Wegen Tierquälerei bei mehreren Dutzend Rindern sind zwei Allgäuer Landwirte am Dienstag zu Haftstrafen verurteilt worden. Einer der beiden Angeklagten, ein 25-Jähriger, wurde vom Landgericht Memmingen zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Sein 68 Jahre alter Vater erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Landwirte kranke Tiere in ihren Ställen nicht von gesunden getrennt und keinen Tierarzt gerufen hatten. Dadurch sollen die Rinder erheblich gelitten haben, einige mussten notgeschlachtet werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor zweieinhalb Jahre beziehungsweise zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis für die beiden Männer gefordert. Selbst Laien hätten bei den kranken Rindern erkennen können, dass die Tiere in einem „erbärmlichen“ Zustand gewesen seien. Die Verteidiger verwiesen auf die Geständnisse der beiden Angeklagten und sprachen sich für Haftstrafen unter zwei Jahren aus, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.

Vorbericht:

Den beiden angeklagten Landwirten - Vater und Sohn - wird hauptsächlich vorgeworfen, erkrankte Tiere in ihren Ställen nicht separiert und keinen Tierarzt gerufen zu haben. Dadurch sollen Kühe erheblich gelitten haben, einige mussten notgeschlachtet werden. In dem Prozess ging es um mehrere Dutzend Tiere.

Der Staatsanwalt sagte, selbst für Laien wäre beim Anblick der kranken Rinder zu erkennen gewesen, dass diese in einem „erbärmlichen“ Zustand waren. In der Anklage hieß es, dass auch erst wenige Tage alte Kälbchen mit schweren Lungen- und Darmentzündungen sich selbst überlassen worden sein. Die Jungtiere hätten Atemnot gehabt und dies als lebensbedrohlich erlebt.

Der Staatsanwalt forderte zweieinhalb Jahre beziehungsweise zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis für die 68 und 25 Jahre alten Männer. Die Verteidiger verwiesen auf die Geständnisse der beiden Angeklagten und sprachen sich für Haftstrafen unter zwei Jahren aus, die dann noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.

Allgäuer Tierschutz-Skandal

Die Angeklagten waren mit ihrem Betrieb in Bad Grönenbach (Landkreis Unterallgäu) 2019 beim sogenannten Allgäuer Tierschutz-Skandal in die Schlagzeilen geraten. Damals wurden die Ermittler auf mehrere Bauernhöfe aufmerksam, nachdem eine Tierschutzorganisation Videos veröffentlicht hatte, die Fälle von Tierquälerei aus einem Großbetrieb zeigen sollen. Es folgten Großrazzien mit 160 Beamten.

Mitte 2020 geriet auch ein Schweinestall im Landkreis Weilheim-Schongau in die Schlagzeilen: „Ekel-Stall“, so betitelt der Verein „SOKO Tierschutz“ die Schweinehaltung eines Landwirts in einer Gemeinde westlich von Schongau.

mz

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