Wolfratshausen: Einfamilienhäuser nagelneu, aber illegal
Sie leben in Schwarzbauten - drei Familien droht nach Gerichtsurteil Obdachlosigkeit
Den Mietern von drei Einfamilienhäusern im Wolfratshauser Stadtteil Weidach droht die Obdachlosigkeit. Das Münchner Verwaltungsgericht hat bestätigt, dass es sich bei den Häusern um Schwarzbauten handelt. Müssen die Häuser abgerissen werden?
Wolfratshausen - Laut Baugesetzbuch seien die Häuser „bauplanungsrechtlich nicht zulässig“, so die Richter. Die Mieter, darunter ein Ehepaar mit vier Kindern, sind fassungslos.
Der Fall zieht sich schon seit Jahren. 2017 hatte das Kreisbauamt kurz nach Fertigstellung der Wohnhäuser bei einer Kontrolle festgestellt, dass der Bauherr, eine Wohnbau-Gesellschaft aus Geretsried, die Baugenehmigung nach Gutdünken interpretiert habe. Demnach wurde etwa das Gelände unerlaubterweise großflächig aufgefüllt, dadurch wuchs die Wandhöhe. Außerdem seien Doppelgaragen statt der erlaubten Carports gebaut worden. „Hier hat ein professioneller Bauträger mit vollem Risiko gepokert – und verloren“, sagt Landrat Josef Niedermaier (FW). „Da lässt sich auch nichts auf ein legales Maß zurückbauen.“
Der Bauträger hatte auf eine nachträgliche Legalisierung der Bauten geklagt und den Richtern in mehreren Schriftsätzen dargelegt, warum er sich keiner Schuld bewusst sei. Aus Sicht des Unternehmens wäre ein Abriss der Gebäude „unverhältnismäßig und unangemessen“. Doch die Richter sahen das anders.
Die Bauaufsichtsbehörde will nun eine „Beseitigungsanordnung“ erlassen – dem Bauherren und den Mietern droht also der Abriss. Landrat Niedermaier ist sich bewusst, dass das eine harte Entscheidung für die Mieter ist. „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht.“ Aber der Bauherr habe wissentlich gegen geltendes Recht verstoßen. „Das muss Konsequenzen haben.
Noch ist das letzte Wort allerdings nicht gesprochen. Der Bauherr hat die Zulassung der Berufung gegen das Verwaltungsgerichtsurteil beantragt und parallel den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags eingeschaltet. Experten halten es allerdings für unwahrscheinlich, dass es auf gerichtlichem Weg in zweiter Instanz zu einem anderen Urteil kommt. Doch auch gegen den Abriss der Häuser kann der Bauherr noch klagen. Hals über Kopf müssen die Mieter ihre Häuser also erst mal nicht verlassen. „Es gibt da lange Übergangsfristen“, bestätigt Niedermaier.