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Schechen - Während die Ermittlungen im Fall des möglichen Wahlbetrugs weiter gehen, wurde Georg Weiß' Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft jetzt fallen gelassen. Er bleibt dennoch gelassen.
Dieser Versuch war nicht von Erfolg gekrönt: Die Anzeige von Georg Weiß jun. und seiner Schwester Birgit gegen die ermittelnden Beamten im Fall des möglichen Wahlbetrugs bei der Kommunalwahl im März in Schechen wurde fallen gelassen. Die Familie Weiß warf den Beamten vor, das Wahlgeheimnis verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat das Prüfungsverfahren aber nun eingestellt. "Nach genauer Prüfung der Anzeige wurde deutlich, dass der Straftatbestand nicht erfüllt ist", erklärte Pressesprecher Björn Pfeifer auf Nachfrage von rosenheim24.de.
Die Ermittlungen wegen des Wahlbetrugs sind indes noch nicht abgeschlossen. "Die ermittelnden Beamten haben die Fakten vorgelegt. Jetzt muss das Ganze rechtlich überprüft werden", sagte Pfeifer. Mit Ergebnissen sei allerdings nicht so schnell zu rechnen, da die Überprüfung ein "juristisch anspruchsvoller Prozess" sei.
Das merkt man auch in der niederbayerischen Stadt Geiselhöring. Dort sollen ausländische Erntehelfer die Wahl im März 2014 entscheidend beeinflusst haben. Auch in diesem Fall ziehen sich die Ermittlungen in die Länge. "Die Stadt Geiselhöring hat sich bei der Gemeinde Schechen erkundigt, wie weit die Ermittlungen im Falle des möglichen Wahlbetrugs bei uns fortgeschritten sind", erklärte Bürgermeister Hans Holzmeier gegenüber rosenheim24.de: "Auch dort ist das Ganze noch nicht abgeschlossen."
Georg Weiß bleibt gelassen
Georg Weiß geht währenddessen weiterhin davon aus, unschuldig zu sein. "Mir liegen bisher keine Kenntnisse eines konkreten Verdachts vor", betonte er gegenüber rosenheim24.de. Weiß ist weiterhin gelassen und gibt sich zuversichtlich: "Ich gehe davon aus, dass sich die Sache erledigt hat."
Er wehrt sich auch gegen die Vorwürfe, dass es sich um etwa 50 seiner Mitarbeiter gehandelt haben soll, die bei der Kommunalwahl zu Gunsten der "Weiß-Partei" die Wahlzettel ausgefüllt hätten. "Das ist so nicht korrekt. Es handelt sich höchstens um eine Handvoll Mitarbeiter. Und diese waren auch berechtigt, wählen zu gehen", so Weiß.
Zum Scheitern seiner Gegenanzeige sagte er nur: "Dazu ist mir nichts bekannt. Darüber müssen Sie mit meinem Anwalt sprechen."