20 Österreicher in 14-tägige Quarantäne geschickt
Ärger an österreichischen Grenzen: "Grenze offen" heißt nicht "Einreise ohne Beschränkungen"
Salzburg/ Freilassing - Zahlreiche Salzburger dachten aufgrund der gelockerten Grenzkontrollen und Schlagzeilen wie "Grenzen wieder offen", endlich wieder in Freilassing einkaufen zu können. Tatsächlich wurden die stationären Kontrollen der Deutschen Bundespolizei aufgehoben, die strikten Einreisebeschränkungen gelten allerdings nach wie vor.
Am Sonntagmorgen, 17. Mai, wurden auch die stationären Einreisekontrollen auf österreichischer Seite aufgehoben. Sowohl die deutsche- als auch die österreichische Polizei kontrolliert nun die Einreisebeschränkungen stichprobenartig, an den kleineren Grenzen wie an der Saalbrücke sogar nur mehr Stundenweise.
Dennoch brauchen Grenzpendler weiterhin einen "triftigen Grund" bei einer Überschreitung.
Reise- und Einkaufsfahrten zählen weder bei der Einreise nach Deutschland, noch nach Österreich als "triftiger Grund".
20 Österreicher in 14-tägige Quarantäne geschickt
Alleine an der Saalbrücke wurden am Samstag bis 13 Uhr über 20 Österreicher in eine 14-tägige Quarantäne geschickt, weil sie keinen triftigen Grund hatten auszureisen und dann wieder nach Österreich zurückzukehren. Denn generell dürfen Österreicher nur in ihre Heimat einreisen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können oder sich 14 Tage in Heim-Quarantäne begeben.
Ausnahmen gibt es für Berufspendler und den Warenverkehr, sowie bei "triftigen Gründen" wie glaubhafte Besuche der Familie oder des Lebenspartners.
Über das Nutzen des Großen Deutschen Ecks über Rosenheim und des Kleinen Deutschen Ecks über Lofer wird nach Auskunft der Bundespolizei noch zwischen den Ländern verhandelt, derzeit ist ein Transitverkehr ohne “triftigen Grund” nicht möglich.
Vater darf fünfjährige Tochter nicht holen
Aber auch die bekannten Ausnahmen für die Einreise zum Beispiel nach Österreich funktionieren nicht immer problemlos. Ein Vater aus Freilassing hatte große Probleme, als er seine von ihm getrennt in Salzburg lebende Tochter nach Deutschland holen wollte.
Obwohl seine fünfjährige Tochter mit ihrer Tante beim Hofer-Markt unmittelbar nach der Grenze wartete, verweigerte ein Polizeibeamter dem Vater die Einreise. Der Freilassinger musste beim Kreisverkehr - unmittelbar beim Hofer - umkehren und seine Tochter später auf der deutschen Seite in Empfang nehmen. Die Polizei hat nach BGLand24.de-Recherchen den Vorfall bestätigt und sich entschuldigt.
Allerdings habe es am Samstag, als der Vater seine Tochter zurück nach Salzburg bringen wollte, bei der Einreise nach Österreich erneut Probleme gegeben, wie der User im Gespräch mit BGLand24.de erklärte.
"Reisefreiheit" wohl ab 15. Juni
Eine "Reisefreiheit" wie wir sie kannten, wird es wohl erst nach dem 15. Juni geben, wenn die Infektionszahlen bis dahin auf dem derzeit stabilen, niedrigen Niveau bleiben.
Am Montagnachmittag wollen sich Deutschlands Innenminister Horst Seehofer und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder an der Saalbrücke einen Überblick verschaffen und über das weitere Vorgehen informieren.
hud