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Ansturm auf die Ausflugsregionen in Bayern

Chaotische Verkehrsverhältnisse: Polizei bittet um Rücksicht in den Ausflugsregionen

Rosenheim - Die Polizei bittet eindringlich darum, sich am kommenden Pfingst-Wochende, 29. bis 31. Mai, an die Parkordnung in den Ausflugsregionen zu halten und Rettungswege immer frei zu halten.

Die Pressemeldung im Wortlaut:

Bereits an den letzten Wochenenden kam es in den Ausflugsregionen des südlichen Oberbayerns regional zu teils chaotischen Verkehrsverhältnissen. Viele Einheimische und Ausflügler nutzten nach den Wochen der Ausgangsbeschränkungen das sonnige Wetter für einen Kurztrip in die Berge oder an die Seen.

Die Polizei bittet auch für das das kommende Wochenende, um Rücksicht und Augenmaß, insbesondere beim Parken von Fahrzeugen. Nach der Aufhebung der Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona- Pandemie und den ersten Sonnenstrahlen nach tagelangem Regenwetter zog es bereits an den vergangenen Wochenenden viele Ausflügler und Freizeitsportler in die oberbayerischen Berge und an die Seen.

Dies machte sich insbesondere auf den An- und Abfahrtswegen sowie den Parkplätzen bemerkbar. Vielerorts waren die öffentlichen Ausflugsparkplätze schon am frühen Vormittag belegt, so dass zahlreiche Fahrzeuge am Fahrbahnrand, in Wäldern oder auf Wiesen abgestellt wurden. Dies führte in der Folge auch zu langen Staus, da auf schmalen Zufahrtsstraßen durch geparkte Fahrzeuge und Gegenverkehr erhebliche Behinderungen entstanden.

Aus diesem Grund weist die Polizei noch einmal eindringlich darauf hin, dass auch am kommenden Wochenende und an den folgenden Tagen der beginnenden Pfingstferien die Einhaltung der Parkordnung und das Freihalten der Rettungswege in den Ausflugsregionen verstärkt kontrolliert werden.

Die örtlichen Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd werden hierbei von Einsatzkräften der Operativen Ergänzungsdienste, von der Kontrollgruppe Motorrad sowie Einheiten der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt. Festgestellte Verstöße werden konsequent geahndet. Dies kann von einem Bußgeld bis hin zur Abschleppung des Fahrzeugs oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige führen.

Pressemitteilung Polzeipr

Rubriklistenbild: © dpa(Symbolbild)

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