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Im Alpenweg - Polizei klärt auf

„Mehrere Schüsse“, „Explosionen“ und sogar ein „Feuerball“ - was war da in Rosenheim los?

In Rosenheim krachte es am Freitag in aller Früh - bei der Polizei gingen mehrere Meldungen ein, auch das E-Mail-Postfach der rosenheim24.de-Redaktion wollte nicht mehr stillstehen. „Mehrere Schüsse gefallen“, hieß es übereinstimmend in den Mails - gar von „Explosionen“ und „Feuerbällen“ war die Rede. Was ist da geschehen?

Rosenheim – Drei laute Explosionen ließen am frühen Freitagmorgen (22. Oktober) Rosenheimer Bürger in ihren Betten hochfahren: „Wir wohnen im Alpenweg und es gab heute drei Mal einen sehr lauten Knall irgendwo in der Nähe“, meldet eine Userin, „gegen 5.15 Uhr hat man zwei oder drei Schüsse gehört“, sekundiert eine weitere. Andere Leser wissen von „Explosionen“ und einem „Feuerball“ zu berichten. Eine Frau gibt gar an, die Detonationen seien so heftig gewesen, dass sie am ganzen Körper gezittert habe.

Anfragen selbst aus Raubling

So oder so ähnlich lauten weitere Zuschriften, die seit Freitagmorgen ins Postfach der Redaktion oder auch auf der Facebook-Seite der rosenheim24.de-Redaktion eintrudeln. Selbst aus Raubling erreichten uns Anfragen. Eine Stadt und deren Umland im Ausnahmezustand? Die Sorgen der Bevölkerung sind zwar unbegründet, die „Explosionen“ hat sie sich aber nicht eingebildet.

Es gab Explosionen - Polizei kennt den Grund

Polizeihauptkommissar Robert Maurer, Pressesprecher der Polizeiinspektion (PI) Rosenheim, kann auf Nachfrage für Aufklärung und Entwarnung gleichermaßen sorgen: „Es wurde ein Bräutigam ‚wachgeschossen‘“, kennt er den Grund für die frühmorgendliche Aufregung.

Das „Wachschießen“

Beim Wachschießen handelt es sich um eine vor allem im südlichen Bayern und in angrenzenden österreichischen Gebieten (Tirol, Salzburg) weit verbreitete Tradition: Der Bräutigam wird von Geschwistern, Freunden, Kollegen, Vereinskameraden aufgeweckt. Dabei kommen einerseits Böllerkanonen zum Einsatz, zumeist aber Luftballone, die mit einem Gemisch aus Acetylen und Sauerstoff gefüllt sind und dann zur Explosion gebracht werden.

Mit dem „Schießen“ sollen die Bösen Geister an dem Jubeltag vertrieben werden. Streng nach Tradition fallen dabei insgesamt vier Schüsse: Drei kurz hintereinander, um den Bräutigam aufzuwecken, und einer, wenn die Braut das Haus verlässt.

Der Brauch gilt allerdings auch als umstritten - so mehren sich die Beschwerden aus vielen Gegenden, etwa, weil die Anzahl der Schüsse die traditionell vorgegebenen vier bei weitem übersteige.

Die Polizei wurde auch von Anwohnern des Alpenwegs - welche offenbar nicht in Kenntnis gesetzt wurden - alarmiert: Zwei Anrufe gingen ein, woraufhin sich zwei Streifen auf den Weg machten. Vor Ort wurden die Beamten dann von Zeugen über die Hintergründe informiert, weitere Schritte wurden nicht gesetzt.

„Wachschießen“ kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen

Dass das „Wachschießen“ allerdings nicht ohne Konsequenzen bleiben muss, bestätigt Maurer im weiteren Gespräch. Gleich in zweierlei Hinsicht könne hier gegen das Gesetz verstoßen werden: Zum einen könne eine Lärmbelästigung vorliegen. Zum anderen könnten Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz geahndet werden. Deshalb bräuchte das „Wachschießen“ eigentlich eine Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz, ein Umstand, auf den auch bayerische Brauchtumsvereine und Kommunen hinweisen.

Eine solche Genehmigung kann aus Gründen des Immissionsschutzgesetzes überdies erst ab 7 Uhr erteilt werden. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen. Wenn selbstgebastelte oder illegale Schussgeräte verwendet werden, liegt sogar ein Straftatbestand vor. Auch weiß Maurer davon zu berichten, dass oftmals Böller oder sonstige Silvestersprengkörper zum Einsatz kämen - was ebenfalls unerlaubt ist, da die Sprengstoffverordnung deren Einsatz klar zeitlich begrenzt.

Zudem käme es auf die örtlichen Begebenheiten an, an denen „wachgeschossen“ werde, verdeutlicht Maurer. Es mache einen Unterschied, ob man dem Brauchtum in einer Landgemeinde nachginge, oder ob man es eben im Stadtgebiet mache, wo naturgemäß mehr Menschen betroffen seien.

„Brauchtum schützt vor Strafe nicht“

„Brauchtum schützt vor Strafe nicht“, resümiert der Polizeihauptkommissar schließlich. Gebe es eine Anzeige, müsse die Polizei tätig werden - was natürlich für das Brautpaar und die Hochzeitsgesellschaft bitter sein kann, wenn es sich am eigentlichen Freudentag mit Anzeigen und möglichen Bußgeldern herumschlagen muss.

„Informiert eure Nachbarn“

Und er hält abschließend einen Tipp parat: „Es sollten dringend die Nachbarn und Anwohner vorab informiert werden.“ Denn wenn diese vom Spektakel wüssten, komme es zu keinen Missverständnissen.

dp

Rubriklistenbild: © Symbolbild (Pixabay)

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