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Ein Irrtum der Justiz?

Über 13 Jahre in Haft: Welche Entschädigung Manfred Genditzki bei einem Freispruch zustehen würde

Manfred Genditzki umarmt seine Schwester nach der Freilassung.
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Manfred Genditzki umarmt seine Schwester nach der Freilassung.

Manfred Genditzki saß über 13 Jahre im Gefängnis, bevor er überraschend frei kam. Der Prozess wird neu aufgerollt. Sollte er freigesprochen werden, stehen ihm Entschädigungszahlungen zu. Doch wie wird der Wert der Freiheit eigentlich in Geld gemessen?

Von: Britta Schultejans

Rottach-Egern/München – Noch ist die Frage, ob Manfred Genditzki Opfer eines Justizirrtums ist, nicht geklärt. Er saß 4912 Tage im Gefängnis, weil er wegen Mordes an einer 87-Jährigen in Rottach-Egern verurteilt worden war. Im August kam der 62-Jährige überraschend frei, weil Gutachten nun belegen, dass die Seniorin auch durch einen Sturz gestorben sein könnte.

Der Prozess muss nun neu aufgerollt werden. Einen Termin gibt es noch nicht. Sollte Manfred Genditzki am Ende freigesprochen werden, steht ihm eine hohe Haftentschädigung zu.

Wie hoch wäre die Entschädigung?

Bayern zahlt pro Jahr rund eine Million Euro Entschädigung für Menschen, die beispielsweise zu Unrecht in Haft saßen oder nach einer Untersuchungshaft freigesprochen wurden. Im Jahr 2021 waren es rund 1,4 Millionen Euro, die nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) ausgezahlt wurden. In den beiden Jahren davor waren es jeweils etwa eine Million Euro

Das Justizministerium betont, dass eine Entschädigung nach dem StrEG kein Fehlverhalten staatlicher Stellen voraussetzt. Die Gelder umfassen also nicht nur Entschädigungen für eine Haft, die sich im Nachhinein als ungerechtfertigt herausstellt, sondern unter anderem auch Zahlungen nach Festnahmen, wenn das Verfahren gegen den Festgenommenen dann später eingestellt wird.

Manfred Genditzki würden für die 4912 Tage in Haft 368.400 Euro zustehen. Der Tagessatz liegt jetzt bei 75 Euro, vor einigen Jahren waren es noch 25 Euro. Dazu könnte er dann auch noch materiellen Schaden geltend machen, beispielsweise wegen Verdienstausfalls. Sollte er den bekommen, könnten unter Umständen Kosten für Unterbringung und Logis abgezogen werden. Das allerdings nur, wenn er außerhalb des Gefängnisses keine Wohnung mehr unterhalten musste.

Jahrelang für Wiederaufnahme des Verfahrens gekämpft

Genditzki ist verheiratet und Vater von drei Kindern, von denen das jüngste noch nicht einmal auf der Welt war, als er verurteilt wurde. Jahrelang kämpfte er für die Wiederaufnahme seines Verfahrens. Erfolg haben solche Bemühungen selten, genaue Zahlen liegen nicht vor. Rund 2900 Anträge auf ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des jeweiligen Angeklagten wurden seit 2009 an bayerischen Amts- und Landgerichten gestellt. 

In einem Interview mit Spiegel TV sagte Manfred Genditzki, er wolle nicht wütend sein. „Wichtig ist: Die Kinder sind gesund.“ Er habe immer gedacht, das deutsche Justizsystem ist „top in Ordnung“, betonte der 62-Jährige. In seinen beiden bisherigen Gerichtsverfahren habe er dann aber gedacht: „Die Wahrheit interessiert keinen.“ Als er die Nachricht von seiner Freilassung erhalten habe, sei er im Gefängnis bei der Arbeit gewesen, berichtete er in dem Interview. Eine Mitarbeiterin der Justizvollzugsanstalt habe ihn angerufen und gesagt: „Sie können packen. Sie sind ab heute frei.“ Er habe nichts überstürzt, erzählt er. „Ich habe gedacht: Jetzt geh ich erst mal duschen, trinke einen Kaffee und dann gehe ich.“ 

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