Nächster Tag im Steuerprozess gegen Starkoch
Schuhbeck legt weiteres Geständnis ab: „Das Gefängnis macht mir Angst“
München – Der dritte Tag im Steuerprozess gegen Alfons Schuhbeck begann erneut mit einem Paukenschlag. Der Starkoch hat gleich zu Beginn ein weiteres Geständnis abgelegt.
Laut den Ausführungen des 73-Jährigen seien die fehlenden Rechnungen in den Südtiroler Stuben in München auf Computer-Manipulationen zurückzuführen, die er selbst veranlasst habe. Deswegen übernehme er auch dafür die Verantwortung, so der gebürtige Traunsteiner vor der Kammer zu Beginn des dritten Prozesstages am Freitag (14. Oktober) weiter. Zudem sagte er laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks wörtlich: „Mir ist bewusst, dass mir Gefängnis droht, das bereitet mir Angst.“ Schuhbeck weiter: „Es gibt hier keinen fremden Dritten, der hierfür verantwortlich ist.“
Wegen des Prozesses hat sich zudem der Bayerische Rundfunk (BR) jetzt entschieden, Schuhbecks Kochsendungen vorerst aus dem TV-Programm zu nehmen. Der öffentlich-rechtliche Sender bestätigte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) einen entsprechenden Bericht von „T-Online“. Vom BR hieß es, es handele sich um fünf Folgen von „Alfons & Ali - Genuss hoch 3“. Diese sollten eigentlich ab 16. Oktober immer sonntags um 17.15 Uhr ausgestrahlt werden. Auch die neuen Folgen von „Schuhbecks Küchenkabarett“ ab 20. November auf dem Sendeplatz werden demnach nicht ausgestrahlt.
Über 2,3 Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust?
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 73-Jährigen vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 hinterzogen haben soll. Der Angeklagte hatte sich zunächst zum Prozessbeginn in der vergangenen Woche nicht zu den Vorwürfen geäußert. rosenheim24.de hatte darüber berichtet (Plus-Artikel). Am zweiten Prozesstag redete Schuhbeck dann erstmals Tacheles und legte ein umfassendes (Teil-)Geständnis ab. rosenheim24.de hatte darüber ebenfalls berichtet.
Seine Verteidiger sahen in den Vorwürfen gegen ihren Mandanten zunächst „Zweifel und Ungereimtheiten“ und stellten zu Prozessbeginn infrage, ob es wirklich Schuhbeck selbst war, der in die Kasse zweier seiner Restaurants gegriffen hat, um Einnahmen abzuzweigen „Möglicherweise stellt sich hierbei am Ende des Verfahrens heraus, dass Herr Schuhbeck nicht Täter, sondern selbst Opfer ist, weil nicht nur der Fiskus, sondern zuvorderst er betrogen wurde“, zitierte die Deutsche Presseagentur (dpa) Schuhbecks Anwalt Sascha König. Ein Urteil in dem Prozess wird erst im Dezember erwartet. Bei einer Verurteilung droht dem gebürtigen Traunsteiner sogar eine Gefängnisstrafe.
mw