Bürgerbeteiligung und Kommunalrechte neu geregelt
Bayerische Staatsforsten: Neue Regeln für Windkraft-Projekte im Staatswald beschlossen
Der Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) hat die Einbindung von Bürgern und Kommunen bei der Planung und Realisierung von Windprojekten an die Vorgaben des Wind-an-Land-Gesetzes angepasst.
München – Die bisher gültige Kommunalklausel hatte wie ein faktisches Vetorecht für Standortkommunen bei Windprojekten in den Staatsforsten gewirkt, was zu einer Benachteiligung im Vergleich zu Privatwäldern führte. Mit dem neuen Aufsichtsratsbeschluss gelten nun unabhängig vom Grundeigentümer für alle Windprojekte in Bayern die gleichen Regeln, auch im Staatswald.
Der BaySF-Aufsichtsratsvorsitzende, Staatsminister Hubert Aiwanger, erklärte: „Der Aufsichtsratsbeschluss wird Bayerns Aufholjagd bei der Windkraft beschleunigen. Die bisherige Sonderregelung war veraltet und mit unseren Ausbauzielen nicht mehr vereinbar. Den BaySF ist Bürgerbeteiligung und örtliche Akzeptanz für die Windkraftanlagen aber weiter ein wichtiges Anliegen. Die Belange von Kommunen und örtlicher Bürgerschaft werden durch Abstimmung der Planungen vor Beginn des Standortauswahlverfahrens auch weiter berücksichtigt.“
Aiwanger betonte, dass die Kommunalklausel zu erheblichen Verzögerungen und Unsicherheiten bei Windprojekten im Staatswald geführt habe. Dies habe die bundesrechtlich vorgegebenen und landespolitisch übernommenen Ziele des Wind-an-Land-Gesetzes konterkariert und eine erhebliche Benachteiligung für die BaySF im Wettbewerb mit Projekten in Privatwäldern bewirkt. Investoren in den Staatsforsten mussten durch die Verhinderungswirkung von ablehnenden Bürgerentscheiden mit unverhältnismäßigen unternehmerischen Risiken rechnen.
Der BaySF-Vorstandsvorsitzende Martin Neumeyer ergänzte: „Die Bayerischen Staatsforsten sind in ganz Bayern eng mit den Kommunen verbunden. Für uns ist es selbstverständlich, dass wir auch künftig die Windenergie-Planungen im Staatswald mit den jeweiligen Standortgemeinden abstimmen und ihre Belange – soweit wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll – in die entsprechenden Auswahlverfahren aufnehmen. Aufgrund der immer sichtbarer werdenden Auswirkungen des Klimawandels stehen die Bayerischen Staatsforsten mit ihrer großen Flächenverantwortung aber in der Pflicht, den Ausbau der erneuerbaren Energien auch im Staatswald zu beschleunigen.“
Um die finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern vor Ort zu gewährleisten, arbeitet Bayerns Wirtschafts- und Energieministerium derzeit an einem Entwurf eines Gesetzes, das Investoren zu finanziellen Kommunal- und Bürgerbeteiligungen bei den erneuerbaren Energien verpflichtet.
Staatsminister Aiwanger betonte: „Die Kommunal- und Bürgerbeteiligung bei Wind und PV ist ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung und stärkt die Akzeptanz vor Ort. Eine verbindliche Beteiligung der Kommunen und auch erstmals der Bürger vor Ort, wie wir sie in unserem Gesetzentwurf vorsehen, wird ein weiterer wichtiger Baustein sein, den Ausbau der Erneuerbaren Energien entscheidend voranzubringen. Wir erweitern die Teilhabe der Bevölkerung spürbar, schaffen eine verlässliche Einnahmequelle für Kommunen und erhöhen die regionale Wertschöpfung. Auch hier geht Bayern voran.“
Aktuell ist die Beteiligung von Kommunen nach Paragraf 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geregelt. Die Vorschrift ermöglicht es Anlagenbetreibern, betroffene Kommunen auf freiwilliger Basis mit bis zu 0,2 ct/kWh an den Einnahmen von Windenergieanlagen an Land sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu beteiligen. Aiwanger kritisierte, dass eine verpflichtende und bundesweit einheitliche Vorschrift derzeit nicht erkennbar sei und kündigte an, dass Bayern dies nun eigenständig angehen werde.
nt