Seit Ostermontag in Kraft
Nach Maßkrug-Foto aus Bierzelt: Söder wettert gegen Cannabis-Legalisierung – „Fataler Fehler“
Seit dem Ostermontag ist die Teil-Legalisierung von Cannabis auch in Bayern in Kraft. Markus Söder positioniert sich erneut sehr deutlich - und erntet Kritik.
München - Seit dem Ostermontag ist die Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland in Kraft. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) äußert erneut seine Missbilligung gegenüber der neuen Gesetzgebung. „Wir lehnen die Legalisierung von Drogen entschieden ab“, schrieb er am Ostermontag auf X (früher Twitter). „Mit dem Cannabis-Gesetz schadet sich Deutschland selbst und gefährdet die Gesundheit der Bevölkerung. Unser Land ist damit auf dem Irrweg.“ Und: „Die Cannabis-Legalisierung ist ein fataler Fehler.“
Söder gegen Cannabis-Legalisierung: „Werden das Gesetz extrem restriktiv anwenden“
Er bekräftigte seine Ankündigung, es Kiffern in Bayern besonders schwer machen zu wollen: „Wir werden das Gesetz extrem restriktiv anwenden. Die Sicherheit vor allem für Kinder und Jugendliche muss höchste Priorität haben“, schrieb er.
Die harte Linie des Ministerpräsidenten stieß in Polizeikreisen auf Widerstand. „Söder bringt dadurch die Behörden und die Polizei in eine Position, in der sie ganz genau kontrollieren müssen“, äußerte Jürgen Köhnlein, der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Er bemängelte sowohl das Fehlen präziser Verwaltungsvorschriften als auch die mangelnde Personalstärke und die fehlenden Instrumente.
(Übrigens: Unser Bayern-Newsletter informiert Sie über alle wichtigen Geschichten aus dem Freistaat. Melden Sie sich hier an.)
Nach Maßkrug-Foto aus Bierzelt: Söder poltert gegen Cannabis-Legalisierung
„Keine Macht den Drogen“, postete Söder auf X, nachdem er zuvor ein Bild von sich mit einem Maßkrug in der Hand auf einem Augsburger Volksfest veröffentlicht hatte. Kritikern der Cannabis-Legalisierung wird bisweilen vorgeworfen, die Droge Alkohol zu verharmlosen.
Das neue Cannabisgesetz, das am Ostermontag in Kraft trat, erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Pflanzenmaterial für den Eigenkonsum, das auch in der Öffentlichkeit mitgeführt werden darf. In privaten Wohnungen darf man bis zu 50 Gramm lagern. Zudem ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen erlaubt. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen vor Diebstahl und dem Zugriff von Kindern geschützt werden, beispielsweise durch abschließbare Schränke und Räume. (kam/dpa)
Mehr News finden Sie in unserer brandneuen Merkur.de-App, jetzt im verbesserten Design mit mehr Personalisierungs-Funktionen. Direkt zum Download, mehr Informationen gibt es hier. Sie nutzen begeistert WhatsApp? Auch dort hält Sie Merkur.de ab sofort über einen neuen Whatsapp-Kanal auf dem Laufenden. Hier geht‘s direkt zum Kanal.
Mallorca? Von wegen! Sieben traumhafte Reiseziele für den Urlaub in Bayern




Die Redakteurin hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.
Rubriklistenbild: © IMAGO / Lindenthaler / Bihlmayerfotografie (Collage: Merkur.de)
