Angeklagter: „Ich hoffe, bei den Kindern verblasst die Erinnerung“
Zwei Mädchen missbraucht: Traunreuter (51) kommt vor Gericht mit blauem Auge davon
Ein 51-Jähriger verging sich an zwei achtjährigen Mädchen. Eine davon: seine Stieftochter. Jetzt fiel das Urteil - doch am Amtsgericht kam der Mann aus der Traunreuter Umgebung mit einem „blauen Auge“ davon.
Traunreut/Traunstein - Er war von Anfang an voll geständig und fand für seine Taten die passenden Worte: „Ich widere mich selber an.“ Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in sechs Fällen, Missbrauch von Schutzbefohlenen und dem Besitz von Jugendpornographie wurde der 51-Jährige am Mittwoch (13. April) am Traunsteiner Amtsgericht verurteilt. Das Strafmaß: Zwei Jahre Haft auf Bewährung. „Aber die Bewährungsauflagen haben es in sich. Und in Freiheit wird es für Sie künftig extrem schwer werden“, so Richterin Sandra Sauer zum Angeklagten.
Kindesmissbrauch bei Traunreut: Bewährungsstrafe für 51-Jährigen
Was war passiert? Im Frühjahr 2021 forderte der Mann aus der Nähe von Traunreut seine Stieftochter mindestens fünfmal auf, ihn mit der Hand zu befriedigen. Das Mädchen war damals gerade mal acht Jahre alt. Die Taten spielten sich im gemeinsamen Haus ab. Im September fasste der Mann einer Freundin seiner Stieftochter dann an den Po und zeigte ihr sein Glied. Die Mutter jenes Mädchens war es, die den 51-Jährigen schließlich anzeigte. „Sie hat ihre Eigenständigkeit komplett verloren und inzwischen teils Angst vor fremden Männern“, so die Mutter vor Gericht.
Wirklich erklären konnte der Angeklagte die Taten nicht, auch wenn Gericht und Staatsanwaltschaft immer wieder nachfragten. „Was ich gemacht habe ist richtig schlimm. Ich weiß selber nicht, welcher Teufel mich da geritten hat.“ Auch wenn er während der sechsmonatigen Untersuchungshaft bereits mit einem Psychologen zusammengearbeitet habe, könne er es sich noch immer nicht erklären. „Ich hoffe nur, dass bei den Kindern die Erinnerungen verblassen.“ Bereits nach den ersten Taten im Frühjahr 2021 habe er deshalb ärztliche Hilfe gesucht.
Jede Menge Bewährungsauflagen
Die Stieftochter darf der 51-Jährige derweil nicht mehr sehen, wie das Gericht in den Bewährungsauflagen festlegte. Nicht einmal das Haus darf er noch betreten, auch wenn das Kind nicht daheim ist. Richterin Sauer verpflichtete den Mann außerdem zu einer Therapie, zu einem Kontaktverbot zu Minderjährigen im Internet und zu einer Zahlung von 5000 Euro Schmerzensgeld an die Familie der zweiten Geschädigten. „Und ein Aufenthalt mit Kindern im gleichen Auto ist ebenfalls untersagt, wenn nicht deren Erziehungsberechtigte dabei sind“, so die Richterin. Die Bewährungszeit wurde auf fünf Jahre festgelegt - das Maximum.
Von einer Haftstrafe sah das Gericht noch einmal ab und auch die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Der 51-Jährige sei schließlich voll geständig gewesen und habe so den Kindern eine Befragung erspart. Außerdem ist er nicht vorbestraft und gestand die Taten auch bei der Polizei gleich ein. Außerdem habe er sich schon vor seiner Festnahme um eine Therapie bemüht. „Diese Chance sollten Sie nutzen und schauen, warum es dazu gekommen ist, um es künftig zu vermeiden“, gab ihm das Gericht mit auf den Weg zurück in die Freiheit.
xe
Rubriklistenbild: © Nicolas Armer/dpa