Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Viele Anträge für den Bauausschuss Waging

Vom Wohnhaus über ein Bienenhaus bis zur Gastronomie am Bootsverleih

Unter die Kategorie „Sonstige Vorhaben“ fiel der Antrag der Kurbetriebe Waging  zur Erweiterung der Kassen-  und Lagerraumhütte beim Bootsverleih am Strandkurhaus für eine zusätzliche Gastronomienutzung.
+
Unter die Kategorie „Sonstige Vorhaben“ fiel der Antrag der Kurbetriebe Waging zur Erweiterung der Kassen- und Lagerraumhütte beim Bootsverleih am Strandkurhaus.

In seiner Februarsitzung lagen dem Bauausschuss Waging unterschiedlichste Vorhaben zur Beurteilung vor.

Waging am See – Bei einem Antrag aus Tettenhausen, Bichelner Straße, ging es um die Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten als Ersatzbau. Der Baukörper ist in den Maßen rund dreizehn mal elf Meter geplant und soll ein Satteldach erhalten. Eine Doppelgarage soll als Anbau entstehen, mit einem schräg verlaufenden Dach vom Haupthaus über die Garage. Die Wohnung im Erdgeschoß hat noch einen extra Eingang zu einem rund siebzehn Quadratmeter großen Büro. Die zweite Wohnung liegt im Obergeschoß, die dritte im Dachgeschoß. Für die sieben notwendigen Stellplätze wurde der Nachweis erbracht. Das Vorhaben im Innenbereich ist planungsrechtlich zulässig.

Dachgeschoss-Ausbau in Tettenhausen

Ebenfalls aus Tettenhausen, Kirchplatz, kam ein Antrag zum Umbau des bestehenden Wohnhauses in ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten. Dafür soll das Obergeschoss um- und das Dachgeschoss ausgebaut werden. Die Wohnungen in Ober- und Dachgeschoss sollen über Außentreppen erschlossen werden. Eine Treppe besteht bereits westlich am Gebäude. Über sie soll die Wohnung im Obergeschoss erreicht werden. Zur Erschließung der Wohnung im Dachgeschoss soll an der Nordseite mittig am Gebäude eine weitere Treppe errichtet werden. Für das Vorhaben wurden die notwendigen fünf Stellplätze nachgewiesen. Auch dieses Vorhaben liegt im Innenbereich, planungsrechtlich bestehen keine Einwände.

Garage in Otting

Um den Bau einer zweiten Garage ging es bei einem Antrag aus Otting, Sonnleitenweg. Sie soll westlich an die bereits bestehende Garage angebaut werden. Die neue Garage soll eine Fläche von rund 22 Quadratmeter haben, mit einem flach geneigten Dach. Aufgrund des Grundstückzuschnitts und der großflächig angelegten Zufahrtsfläche kann auf der westlichen Seite der in der gemeindlichen Stellplatzsatzung vorgesehene Abstand von fünf Metern zur öffentlichen Straße nicht eingehalten werden. Er beträgt nur 3,60 Meter. Die Sicht wird durch diesen geringeren Abstand nicht beeinträchtigt. Der Ausschuss hat deshalb der Abweichung von der Stellplatzsatzung zugestimmt und das Vorhaben positiv beschieden.

Bienenhaus in Nirnharting

In der Gemarkung Nirnharting plant ein Antragsteller am bestehenden Carport ein Bienenhaus mit dreizehn Quadratmetern und eine Lagerfläche für Brennholz anzubauen. Der Anbau soll in den Maßen 6,50 mal neun Meter errichtet werden, mit einem flachen Pultdach und einer seitlichen Wandhöhe von drei beziehungsweise rund vier Meter. Zudem soll eine neue befestigte Zufahrtsfläche zum Carport geschaffen werden. Das Vorhaben im Aussenbereich ist gesetzlich zulässig.

Gastronomie beim Bootsverleih

Unter die Kategorie „Sonstige Vorhaben“ fiel der Antrag der Kurbetriebe Waging zur Erweiterung der Kassen- und Lagerraumhütte beim Bootsverleih am Strandkurhaus für eine zusätzliche Gastronomienutzung. Im August letzten Jahres hatte das Landratsamt festgestellt, dass dort widerrechtlich auch eine gastronomische Nutzung eingerichtet wurde. Außerdem wurden diverse Anbauten zur Erweiterung vorgenommen und ein „Gastgarten“ von rund 87 Quadratmeter für 38 Sitzplätze angelegt. Diese Maßnahmen bedürfen aber einer vorherigen Baugenehmigung. Mit dem Antrag will der Bauherr diese Genehmigung jetzt erwirken.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und kann laut gesetzlichen Regelungen nur im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange, hier insbesondere der Naturschutz und das Wasserrecht, nicht beeinträchtigt werden. Zudem ist zu beachten, dass das Vorhaben im Bereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung des Waginger-Tachinger Sees und im Überschwemmungsgebiet des Waginger Sees liegt. Ein Stellplatznachweis muss vom Bauherrn auch noch erbracht werden.

Der Bauausschuss sieht das Vorhaben positiv und hat daher das gemeindliche Einvernehmen hergestellt, die Entscheidung zur Genehmigung liegt aber bei der Baubehörde am Landratsamt.

kon

Kommentare