Polizei antwortet auf OVB-Nachfrage
Vater findet toten Sohn (45) in Chieming: Das ist zu dem schrecklichen Forstunfall bekannt
Am Freitag kam ein 45 Jahre alter Mann bei Forstarbeiten in Chieming ums Leben. Sein Vater fand ihn leblos gegen Mittag. Was die Polizei zu den Hintergründen erklärt.
Chieming – Am vergangenen Freitag verunglückte im Gemeindebereich von Chieming ein 45 Jahre alter Mann bei Forstarbeiten tödlich. Unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt die Kriminalpolizei, wie es zu dem tragischen Unfall kommen konnte.
Der 45-jährige Einheimische hatte sich gegen 10 Uhr in ein Waldstück im Gemeindebereich von Chieming begeben, um dort Forstarbeiten durchzuführen. Angehörige hatten gegen Mittag nach dem Rechten gesehen, weil der 45-Jährige bis dahin nicht zurückgekommen war – und ihn leblos gefunden. Der verständigte Notarzt konnte nur mehr den Tod feststellen.
„Der Vater des Verstorbenen hat den Verunglückten an der Unfallstelle gefunden. Er schaffte es, den kleinen Radlader zur Seite zu heben, unter dem sein Sohn eingequetscht war. Aber zu diesem Zeitpunkt war er schon gestorben“, erklärte die Polizei auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen.
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Wie die ersten kriminalpolizeilichen Ermittlungen vor Ort ergaben, dürfte der Mann mit seinem Arbeitsgerät, einem kleinen Radlader für den land- und forstwirtschaftlichen Einsatz, umgekippt und vom Radlader erfasst worden sein. Dabei zog er sich so schwere Verletzungen zu, dass er vor Ort verstarb.
Genauere Details zum Unfall, ob der Mann nach dem Unfall lange leiden musste oder sofort verstarb, sind noch nicht bekannt. Gefunden wurde der Verunglückte etwa gegen 13 Uhr.
Unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein übernahm der Kriminaldauerdienst (KDD) der Kriminalpolizeiinspektion Traunstein die ersten Ermittlungen zum genauen Unfallhergang und zu den Ursachen. Hierzu wurde auch der Radlader sichergestellt, entsprechende unfallanalytische und technische Sachverständigengutachten sollen auf Weisung der Staatsanwaltschaft erstellt werden. Nach bisherigem Kenntnisstand liegen den Ermittlern keine Hinweise auf ein Fremdverschulden oder eine Beteiligung Dritter vor. Es muss von einem tragischen Arbeitsunfall ausgegangen werden. mh