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Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche

Klage gegen Benedikt XVI.: Möglicher Verhandlungstermin bekannt

Papst Benedikt XVI. :Wer ist verantwortlich für Kindesmissbrauch in Obhut der Kirche?
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Papst Benedikt XVI. soll sich zur Klage äußern.

Der emeritierte Papst Benedikt XVI. soll im März vor dem Landgericht Traunstein zu einem Missbrauchsfall äußern. In dem zivilrechtlichen Verfahren geht es auch um sein Wissen im Fall Peter H.

Traunstein - Aus einer Verfügung des Amtsgerichts Traunsteins, das unter anderem dem Bayerischen Rundfunk und dem Recherchezentrum Correctiv vorliegt, geht ein möglicher Verhandlungstermin hervor. Nach Willen des Gerichts soll der emeritierte Papst am 28. März der mündlichen Verhandlung in Traunstein beiwohnen. Der Termin könne noch verschoben werden, aber verhandelt werde in jedem Fall, wie mehrere Medienhäuser übereinstimmend berichten. In einem schriftlichen Verfahren ließe sich der Fall nicht klären.

Die an dem Klagekomplex beteiligten Parteien seien aufgefordert worden, bis Mitte Januar mitzuteilen, ob sie diesen Termin ermöglichen könnten.

In dem Fall geht es um den pädophilen Priester Peter H., der in den Bistümern Essen und München-Freising als Sexualstraftäter auffiel.

Geklagt hat ein Missbrauchsopfer des ehemaligen Gemeindepfarrers. Beklagt ist nicht nur letzterer sondern auch kirchliche Verantwortungsträger - Papst Benedikt war in der Zeit des Wechsels des pädophilen Priesters aus Essen nach München in der bayerischen Landeshauptstadt als Erzbischof Joseph Ratzinger in München tätig. Die Klage richtet sich auch gegen seinen Nachfolger, Kardinal Friedrich Wetter. Benedikt will nichts von H.s Vorgeschichte gewusst haben. Peter H. war 1980 aus dem Bistum Essen ins Bistum München-Freising versetzt und als Seelsorger eingesetzt worden, obwohl er als Missbrauchstäter bekannt war.

Ein Rechtsanwalt eines Opfers des Priesters reichte im Juni eine Feststellungsklage ein, um eine Feststellung der Schuld der Kirche an dem Missbrauch zu erreichen. Daraus könnte sich ein Schadenersatzanspruch ergeben. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt.

Bis zum 13. Januar sollen nun alle an dem Prozess Beteiligten mitteilen, ob sie den Termin wahrnehmen können. Im November hatte Benedikt XVI. seine Verteidigungsbereitschaft erklärt. Vertreten wird er durch die internationale Wirtschaftskanzlei Kanzlei Hogan & Lovells.

red/dpa

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