Zwischen Traunstein und Rettenbach
Hund direkt an B304 ausgesetzt und angekettet: „Charakterlose Arsch...“
Am Samstag (15. März) hat eine Frau zwischen Rettenbach und Traunstein einen Hund gefunden, welcher an einem Straßenschild angebunden worden war. Das Tier konnte gerettet werden, befindet sich mittlerweile im Tierheim, zudem wurde Anzeige erstattet.
Traunstein - Einfach an ein Straßenschild gebunden und festgekettet: So erging es am Wochenende einem Vierbeiner im Landkreis Traunstein. Eine Frau hatte den schwarzen Hund am Samstag an der Kreisstraße TS1, an der Auffahrt zur B304 aufgefunden, ihn vorerst versorgt. Er „hat die Leckerli und das Wasser fast inhaliert“, berichtet die Frau auf Facebook.
Das arme Tier ist mittlerweile in Sicherheit, ein Polizeihundeführer hatte das Tier in seine Obhut genommen und mittlerweile befindet es sich im Tierheim Traunstein. Warum das Tier nahe der B304 angebunden wurde und wer den Hund dort ausgesetzt hat, ist unklar. Die Nähe zum Tierheim könnte dafür sprechen, dass der Hund gefunden und dort hingebracht werden sollte.
In Facebook ist unter den entsprechenden Posts des Tierschutzrings und des Tierheims Traunstein das Unverständnis natürlich groß. So schreibt eine Dame: „Er sieht halb verhungert aus. Der arme Schatz! Hoffentlich wird die Person, die ihn ausgesetzt hat, gefunden und bestraft!“ Eine andere Frau meint: „Armer Hund, wie grausam können Menschen nur sein. Man hätte ihn auch gleich ins Tierheim bringen können. Hoffe Karma findet dich.“ Und eine weitere stimmt zu: „Hoffentlich werden die charakterlosen Arsch....... gefunden“
Überforderung, Unwissenheit und Lebensveränderungen
Menschen setzen Hunde aus verschiedenen Gründen aus – oft aus Überforderung, Unwissenheit oder plötzlichen Lebensveränderungen. Manche unterschätzen den Zeit- und Kostenaufwand, andere erleben private Krisen wie Trennungen, Umzüge oder finanzielle Not. Einige tun dies auch, weil sie Verhaltensprobleme nicht in den Griff bekommen oder das Tier nicht mehr „passt“. Leider gibt es auch Menschen, die Hunde als Gebrauchsgegenstände sehen und sie einfach loswerden, wenn sie unbequem werden. Doch ein ausgesetzter Hund leidet – körperlich und seelisch. Es gibt immer bessere Alternativen, sei es ein Tierheim, eine Vermittlung oder Hilfe von Experten.
Noch ist unklar, wer in diesem Fall hinter der Aktion steckt und wer der Besitzer ist. Der Hund sei laut Tierheim zwar gechipt, dieser sei aber nirgendwo registriert. Es wurde Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Zeugen bzw. Personen, die wissen, wem das Tier gehört, werden gebeten, sich bei der Polizei Traunstein zu melden.
Welche Strafen drohen?
Das Aussetzen von Haustieren ist in Deutschland eine Straftat und fällt unter Tierquälerei gemäß § 3 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Es ist verboten, ein in der Obhut des Menschen befindliches Tier auszusetzen oder zurückzulassen, wenn es sich selbst überlassen wird.
Mögliche Strafen:
- Geldstrafe bis zu 25.000 Euro (bei einer Ordnungswidrigkeit)
- Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe, wenn das Tier dabei Leid oder Schäden erleidet (strafrechtliche Verfolgung nach § 17 TierSchG)
Neben diesen Strafen kann auch ein Haltungsverbot verhängt werden. Zusätzlich kann der Täter für die Kosten der Unterbringung oder medizinischen Versorgung des ausgesetzten Tieres haftbar gemacht werden. Das Aussetzen eines Haustiers ist also nicht nur unmoralisch, sondern auch eine ernsthafte Straftat mit rechtlichen Konsequenzen.(mz)